Kassen dürfen Kranke nicht zum Arbeiten drängen
Dieser unmöglichen Praxis solle per Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden. So werde im Entwurf für ein GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geregelt, dass Versicherte mit Krankengeld einen Rechtsanspruch auf Beratung und Hilfestellung durch die Kasse haben.
"Sie dürfen also nicht plötzlich am Telefon mit Fragen überrumpelt werden."
Die Beratung sei somit eindeutig freiwillig - die Zahlungen könnten nicht eingestellt werden, wenn sie ablehnt werde. Versicherte müssten zudem schriftlich in die Erhebung und Nutzung ihrer Daten einwilligen. "Sie dürfen also nicht (...) plötzlich am Telefon mit Fragen überrumpelt werden."
Im Sommer hatte die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) festgestellt, dass zehntausenden Patienten ungerechtfertigt Krankengeld, Therapien oder Informationen vorenthalten werden. Laumann versprach damals, sich der Sache anzunehmen und nach einem halben Jahr die Öffentlichkeit zu informieren.