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Kassen ermitteln in 53.000 Verdachtsfällen

mg
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Erstmals geben die Kassen bundesweite Zahlen zu "Fehlverhalten im Gesundheitswesen" heraus: Demnach haben sie 2010 und 2011 rund 53.000 Fälle verfolgt - in 2.600 Fällen ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt, wurden in einem ihr vorliegenden Bericht des GKV-Spitzenverbands, der seit Herbst vom Bundesgesundheitsministerium unter Verschluss gehalten wird, erstmals die Meldungen der "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" zusammengefasst. Der Bericht beruhe auf den Angaben von 110 der 134 Krankenkassen, heißt es. In den allermeisten Fällen gehe es um den Verdacht auf Abrechnungsbetrug. 

Ein Teil dieser Fälle wurde von Polizei und Staatsanwaltschaften aufgearbeitet. Das Bundeskriminalamt führt seit 2009 eine gesonderte Statistik für das Delikt "Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen". Nach diesen bisher öffentlich nicht diskutierten Zahlen wurden 2011 dort 2.876 Betrugsfälle erfasst, berichtet die Zeitung. Das sei gegenüber 2009 mit 4.760 Betrugsfällen ein Rückgang um 40 Prozent; 2010 waren es 3.790 Fälle.

Die vom Bundeskriminalamt registrierten Fälle betreffen laut "FAZ" das Gesundheitssystem insgesamt, auch Geschäftsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Lieferanten. Bei den im Kassenreport wiedergegebenen Fällen handele es sich wiederum nur um die, in denen Leistungen mit Kassen abgerechnet wurden. Das betrifft Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Therapeuten, Hebammen, Krankengymnasten, Pflegedienste oder Krankenhäuser.

"Wir dürfen nicht wegschauen"

"Fehlverhalten von niedergelassenen Ärzten ist kein Massenphänomen, aber leider sind das auch keine zu vernachlässigenden Einzelfälle", kommentierte der im GKV-Spitzenverband für die Themen zuständige Vorstand Gernot Kiefer die Daten. "Da, wo ungerechtfertigte Vorteile gewährt oder verlangt werden, dürfen und können wir nicht einfach wegschauen, das sind wir unseren Versicherten schuldig", begründet er die Aktivitäten.

Laut "FAZ" geben die Zahlen keinen Aufschluss über die Zahl der 'Täter' oder die Summe der Falschabrechnungen. "Für die Kasse ist ein fehlerhaft abrechnender Therapeut oder Apotheker ein Fall", schreibt die "FAZ". "Falls dieselbe Person andere Kassen betrogen hat, ist das aus Sicht dieser Kassen auch jeweils ein Fall. So kommt es zwangsläufig zu Mehrfachzählungen. Andererseits bleibt es je Kasse bei einem Fall, selbst wenn viele Versicherte betroffen sind."

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