KBV: „Die Politik muss endlich handeln!“
Klare Entscheidungen statt ständiger Ankündigungen fordert der KBV-Vorstand von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Anlässlich der heutigen KBV-Vertreterversammlung betonte er: „Eine reine Ankündigungspolitik tragen wir nicht mehr mit.“
„Um die ambulante Versorgung zu entlasten, braucht es zwingend längst versprochene erste Schritte: die hausärztliche Entbudgetierung, die Abschaffung von Regressen und die Abschaffung der unsäglichen Sanktionen gegen Praxen“, erklärt der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. An den Minister gerichtet sagte er: „Eine reine Ankündigungspolitik hilft den Patientinnen und Patienten in der ambulanten Versorgung überhaupt nicht. Vielmehr muss jetzt schnell und entschlossen gehandelt werden.“ Der Mut zum großen Wurf, den der Minister so gerne für die Krankenhausreform, für seine Digitalisierungsvorhaben und für die Cannabisfreigabe reklamiere, der fehle an anderer Stelle umso schmerzhafter, etwa bei der Ambulantisierung, so Gassen.
„Wir brauchen Verlässlichkeit statt vager Versprechen“
Bei der Entbudgetierung des hausärztlichen Versorgungsbereichs warf der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister dem Gesundheitsminister „Augenwischerei“ und „Hinhaltetaktik“ vor. Es gebe aus Sicht der KBV keinen Grund, diese nicht endlich umzusetzen. Hofmeister mahnte an, dass die Reform der Akut- und Notfallversorgung als ein weiteres Vorhaben in der politischen Dauerschleife festhänge. Die neuesten Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gäben immerhin Anlass zur Hoffnung, dass den Belangen des KV-Systems und der Kooperationserfordernis zwischen Krankenhäusern und vertragsärztlichen Strukturen stärker Rechnung getragen werde, als es bisher der Fall war, betonte er.
Auch KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner bemängelte die zahllosen Ankündigungen des Ministers ohne konkrete Umsetzungspläne: „Was wir brauchen, sind Verlässlichkeit und gegenseitiges Vertrauen statt vager Versprechungen und mangelnder Wertschätzung.“ Einen ebenfalls weiteren Fokus forderte Steiner auch in Sachen Digitalisierung. So hätten das BMG und die gematik zwar beispielsweise erkannt, welch zentrale Rolle die Praxisverwaltungssysteme (PVS) für die elektronische Patientenakte (ePA) spielen. Letztlich laute die Devise aber weiterhin ausschließlich, dass Praxen im Zweifel ihr PVS wechseln sollten. Als Ergebnis würden dadurch Aufwand, Kosten und Risiko auf die Ärzte und Psychotherapeuten abgeschoben, erklärte Steiner. Vor allem seien die im Digitalgesetz verankerten Sanktionen und Bußgelder, die sich gegen die Praxen richten, bislang nicht zurückgenommen worden, kritisierte sie. Notwendig seien gesetzliche Garantien, dass Anwendungen erst dann in die Versorgung kommen, wenn sie ihre Funktionsfähigkeit und Praxistauglichkeit nachgewiesen hätten.