KBV klagt gegen Gröhes Ersatzvornahme
Das Bundesgesundheitsministerium hatte mit einer//www.zm-online.de/home/nachricht/KBV-BMG-erlaesst-Ersatzvornahme_328308.html:Ersatzvornahmeeine Satzungsänderung der KBV-Vertreterversammlung verfügt, um bei der Stimmgewichtung zwischen Haus- und Fachärzten Parität herzustellen. Jetzt werden der Vorstand und der Vorsitzende der Vertreterversammlung der KBV vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg fristwahrend dagegen Klage erheben. Sie folgen damit einer Empfehlung ihres Satzungsausschusses.
"Der politische Eingriff in die Belange der Selbstverwaltung ist enorm!"
"Die KBV und ihre Vertreterversammlung haben eine solche Regelung stets abgelehnt", kommentiert KBV-Pressesprecher Roland Stahl die Entscheidung auf Nachfrage der zm. "Innerhalb der Vertreterversammlung standen insgesamt drei Mal Abstimmungen zu einer möglichen Satzungsänderung zur Parität an. In allen Fällen stimmte eine Mehrheit dagegen. Der politische Eingriff in die Belange der Selbstverwaltung ist enorm. Zudem ist das Prozedere einer solchen Regelung hochkomplex."
Der Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, informierte die Delegierten der VV in einem Brief über das Vorgehen. Es sei beabsichtigt, in der künftigen Klausursitzung der VV zu Satzungsangelegenheiten auch über ein Konzept für eine sachgerechte Regelung hinsichtlich des Sachverhalts der Parität zu beraten, heißt es in dem Schreiben.
"Die benannte Klausur steht schon länger fest und wird nicht eigens wegen des Themas Parität einberufen. Aber die Thematik wird dort einfließen, " erklärt Stahl dazu.