KBV klagt gegen Gröhes Ersatzvornahme

sg
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Freitag beim Landessozial­gericht Berlin-Brandenburg Klage gegen die Ersatzvornahme des Bundesgesund­heitsministeriums eingereicht.

 Mit der erzwungenen Satzungsänderung soll künftig in der KBV-Vertreterversammlung bei Abstimmungen, die Haus- und Fachärzte gleicher­maßen betreffen, Stimmengleichheit zwischen beiden Fachgruppen hergestellt werden.

Wirksam wurde die Ersatzvornahme des Ministeriums mit der Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt in Heft 1/2 am 11. Januar. „Damit hat die Regelung nun Gültigkeit“, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl den zm.

Die KBV klagt auf Anraten ihres Satzungsausschusses jetzt gegen die Vornahme. Die Klage habe keine aufschiebende Wirkung, daher müsse sich die KBV dem Willen des Ministeriums als übergeordnete Aufsichtsbehörde unterordnen. Wie das genau erfolgt, war von Stahl nicht zu erfahren. Er erklärte dazu lediglich: „Die Vertreterversammlung der KBV hat die zugrundeliegende Regelung des Gesetzgebers als erheblich schwerwiegenden Eingriff in die Belange der Selbstverwaltung mehrheitlich abgelehnt.“

Stahl verwies auf die komplizierten notwendigen Detailregelungen der Vornahme: „Alleine schon die Frage, welcher Sachverhalt ausschließlich von hausärztlichem Belang und welcher von fachärztlichem Belang ist, ist alles andere als einfach zu beantworten“, erläuterte er.

Nicht-öffentliche Sondersitzung im Februar

Auf einer nicht-öffentlichen Sondersitzung im Februar wolle die KBV über ein Konzept für eine sachgerechte Regelung in Sachen Parität zwischen Haus- und Fachärzten beraten. Stahl: „Diese Klausursitzung ist seit längerem geplant. Dabei geht es in erster Linie um eine Positionierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Vorfeld der Bundestagswahl 2017."

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