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KBV muss erstmals paritätisch abstimmen

pr/pm
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Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird heute erstmals nach dem neuen Prinzip der Parität abstimmen.

Dazu werden die 60 Delegierten auch einen Koordinierungsausschuss wählen, der darüber entscheidet, ob es sich um hausärztliche oder fachärztliche Themen oder gemeinsame Anliegen handelt.

Ersatzvornahme durch den Bundesgesundheitsminister

Zum Hintergrund: Im Versorgungsstärkungsgesetz ist verankert, dass in der Vertreterversammlung der KBV über hausärztliche Belange nur die Vertreter der Hausärzte, über fachärztliche Belange nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen sollen. Bei gemeinsamen Abstimmungen sind die Stimmen so zu gewichten, dass insgesamt in der VV eine Parität der Stimmen zwischen Vertretern der Hausärzte und denen der Fachärzte besteht. Für die KVen gilt diese Regelung nicht. Da ein entsprechender Satzungsbeschluss in drei Abstimmungen nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhielt, setzte das Bundesgesundheitsministerium eine Ersatzvornahme durch.

Gassen sieht KBV wieder "auf Kurs"

Es ist geplant, dass die beiden KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen und Dipl.-Med. Regina Feldmann heute in ihren Reden auf die Ergebnisse einer Strategieklausur eingehen werden, zu der die Vertreterversammlung  vor einer Woche zusammengekommen war. Dabei war es um Themen wie die Zukunft des Sicherstellungsauftrags und die koordinierte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen gegangen. Gassen hatte danach erklärte, die KBV sei wieder "auf Kurs."

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