Keine Einigung zu Hygienekosten in Arztpraxen
Aufgrund zahlreicher neuer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind auch die Anforderungen sowie die Ausgaben und Zeitaufwände für Hygiene angestiegen. Im Jahr 2018 haben Praxen im Durchschnitt 24.287 Euro für Hygienekosten ausgegeben, ergab eine Untersuchung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ki).
KBV schlägt Hygienezuschläge vor
Die KBV schlägt vor, die Hygienezuschläge in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit aufzunehmen, um die hohen Hygienekosten zu kompensieren. Ärzte, die einen besonders hohen Hygieneaufwand haben, sollen spezifische Zuschläge zu den entsprechenden Einzelleistungen bekommen.
Außerdem beinhaltet der KBV-Vorschlag für die allgemeinen Hygienekosten Zuschläge zu den Grund- und Versichertenpauschalen. Die Zahlung sämtlicher Zuschläge soll extrabudgetär erfolgen.
Die Beratungen im EBA sollen laut KBV nicht nur einen Beschluss zu den Hygienekosten herbeiführen, sondern sich auch mit der Honorierung ärztlicher Tätigkeit befassen, die im Zusammenhang mit der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie Apps notwendig ist, und sich um die elektronische Patientenakte (ePA) kümmern. Denn auch hinsichtlich der Leistungen bei den Gesundheits-Apps und der ePA wurde keine Übereinkunft erzielt.
Laut Gesetz sollen Ärzte und Psychotherapeuten Versicherte, die die Verarbeitung ihrer medizinischen Daten in der ePA wünschen, dabei unterstützen. Allerdings ist für diese Leistungen, beispielsweise das Erfassen und Speichern von Daten, keine Vergütung im EBM vorgesehen.
Höherer Beratungsaufwand bei den Apps
Der KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister erkennt in der Verwendung von Gesundheits-Apps einen erhöhten Beratungsaufwand, der auch vergütet werden muss. Außerdem sollte es im Interesse der Kassen sein, da die Apps bis zu mehrere hundert Euro kosten, so Hofmeister.