Keine Sorge vor HIV in der Zahnarztpraxis
Da in den Zahnarztpraxen seit je her besonders hohe Hygienestandards gelten, spielt es keine Rolle, ob ein Patient HIV hat oder nicht. "Die Angst vor einer Ansteckung in der Praxis ist unbegründet”, betonen Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, und Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, anlässlich des Welt-AIDS-Tags am 1. Dezember.
Die Bewährten Hygieneregeln reichen aus
Dr. Kristel Degener, Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der Deutschen AIDS-Stiftung, bekräftigt: „Im alltäglichen Miteinander kann HIV nicht übertragen werden. In den Zahnarztpraxen reichten die bewährten Hygienevorkehrungen auch bei der zahnärztlichen Behandlung HIV-positiver Patienten vollständig aus.”
Die Gleichbehandlung dieser Patienten sollte daher selbstverständlich sein. Auch können die Zahnärztinnen und Zahnärzte eine wichtige Rolle bei Früherkennung von HIV übernehmen, indem sie bei der Behandlung auf Indikatorerkrankungen zu HIV achten, wie beispielsweise orale Ulzera, Candida- oder Herpes-simplex-Infektion, und bei Bedarf den Patienten zu einem HIV-Test raten.
Insgesamt weisen 50 Prozent der HIV-Positiven und 80 Prozent der Aids-Patienten HIV-bedingte Veränderungen in der Mundhöhle auf. Am häufigsten sind schwere Entzündungen des Zahnfleischs und des Zahnhalteapparats. HIV-Patienten sind außerdem oft mit dem humanen Papillomavirus (HPV) infiziert, das auch in der Mundhöhle Feigwarzen hervorrufen kann. Weiter sollte bei unklaren Schleimhautveränderungen auch an die Syphilis oder an die Gonorrhoe gedacht werden.
Von den Zahnärztekammern und der Deutschen AIDS-Stiftung wurde die Broschüre „Behandlung von Patienten mit HIV, HBV und HCV” erstellt - sie steht kostenlos zum Download bereit.
Hintergrund HIV
Quelle: Robert Koch-Institut