TI-Kommunikationsdienst

KIM: Testphase in Zahnarztpraxen und KZVen angelaufen

ck/pm
Praxis
In 16 ausgewählten Zahnarztpraxen startet jetzt die Testphase für den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen, vormals KOM-LE). Das teilte die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) heute mit.

Geprüft wird die Funktionsfähigkeit des E-Mail-Systems für den ersten im Feldtest zugelassenen Anbieter, und zwar in den KZVen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein. Ab April wurde in diesen Bereichen die entsprechende Technik auch in Zahnarztpraxen installiert.

Erste Fälle werden in den Praxen durchgespielt

Mit der Installation von KIM werden in den angeschlossenen Praxen erste Fälle durchgespielt: Neben dem Versand von E-Mails via KIM zwischen Praxen und KZVen wird beispielsweise auch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der neuen TI-Konnektoren getestet. Mit diesem „eHealth-Konnektor“ sind Signatur und Verschlüsselung von Dokumenten sowohl mit dem HBA als auch mit dem elektronischen Praxisausweis (SMC-B) möglich. Ebenso können sich Zahnärztinnen und Zahnärzte per elektronischem Heilberufsausweis (HBA) oder SMC-B im Webportal der Test-KZVen anmelden.

Starten können die Tests, sobald in den beteiligten Praxen elektronische HBA verfügbar und einsatzbereit sind. Zuletzt gab es Verzögerungen bei der Auslieferung und Probleme bei der Nutzung erster Zahnarztausweise.

"KIM ist ein wichtiger Schlüsseldienst der TI"

„Eine funktionierende und sichere digitale Kommunikationsstruktur ist für die öffentliche Daseinsvorsorge elementar wichtig", betont der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. "Das gilt natürlich insbesondere auch für das Gesundheitswesen, in dem durch Digitalisierung der Austausch hochsensibler Patientendaten eine zentrale Rolle spielt. Mit dem Kommunikationsdienst KIM können Zahnarztpraxen künftig digitale Dokumente und Nachrichten schnell und zuverlässig über ein sicheres E-Mail-Verfahren austauschen. Damit ist KIM ein wichtiger Schlüsseldienst der TI. Wir haben uns als Berufsstand schon länger dafür stark gemacht, dass auch den KZVen mit KIM die sichere Kommunikation mit den Praxen ermöglicht wird.“

Für Pochhammer ist „der HBA essenziell für die von uns lange geforderte sichere Kommunikation und die QES ist. Wir hoffen sehr, dass zum Beginn des Wirkbetriebes von KIM und den medizinischen Anwendungen im 2. Quartal der HBA als notwendige Komponente in den Praxen einsatzbereit ist.“

Die Finanzierung von KIM wurde bereits zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband vereinbart. Die KZVen können ihren Mitgliedern künftig auch eine KZV-Abrechnung über KIM anbieten. Geplant ist, das elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren inklusive des elektronischen Heil- und Kostenplans über KIM umzusetzen. Zudem macht sich die KZBV dafür stark, dass auch Dentallabore als Kommunikationspartner für Praxen über KIM erreichbar sind und dass künftig die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an Kassen über das System erfolgt.

Broschüren, Leitfäden und ein Erklärfilm zur TI können auf der Website der KZBV abgerufen werden. Zuletzt wurde ein neuer zahnärztlicher Leitfaden veröffentlicht, der das KIM-Verfahren erläutert.

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