BZÖG gründet neue Arbeitsgruppe

Kinderschutz stärken und voranbringen

sth
Zahnmedizin
Der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) stellte heute seine neue Arbeitsgruppe Kinderschutz und deren Grundlagenpapier vor.

Ein erkranktes und unversorgtes Gebiss bei Kindern und Heranwachsenden kann nach Erfahrung des BZÖG ein erstes Alarmzeichen für gesundheitliche Vernachlässigung oder Gefährdung sein. Aus diesem Grund könnten insbesondere Zahnärztinnen und Zahnärzte zu einer Früherkennung eines beeinträchtigten Kindeswohls beitragen.

„Die Früherkennung dieser sogenannten dentalen Vernachlässigung ist nicht nur in der Zahnarztpraxis möglich. Sie erfolgt auch im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen durch Zahnärzt*innen kommunaler Gesundheitsämter in Kitas und Schulen“, teilte der BZÖG mit.

Umfassender Blick auf komplexes Thema

Um den Kinderschutz zu stärken, wurde die Arbeitsgruppe Kinderschutz (AGK) des BZÖG gegründet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, eine Übersicht über bereits bestehende Schutzkonzepte zu schaffen und diese der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus planen die Mitglieder, eigene übergreifende Konzepte zu erarbeiten und dabei Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Organisationen miteinzubeziehen.

Mit ihrem 22-seitigen Grundlagenpapier legt die AGK die Basis: Das Papier geht auf die rechtlich relevanten Grundlagen zum Kinderschutz in Deutschland ein, beschreibt aus fachlicher Sicht, was eine dentale Vernachlässigung charakterisiert, und welche Zusammenhänge mit einer Kindeswohlgefährdung bestehen können. Der umfassende Blick auf das komplexe Thema, insbesondere der Fokus auf zahnmedizinische Aspekte, macht das Papier zu einem informativen Ausgangspunkt für Fachkräfte sowohl in den Zahnarztpraxen als auch den öffentlichen Gesundheitsdiensten, der so bisher noch nicht vorlag.

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