K.o.-Tropfen und Lachgas stehen ganz oben auf der Liste
Sehr ausführlich ist hingegen in der schriftlichen Planung nachzulesen, wie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ändern möchte, um dem Missbrauch von K.o.-Tropfen und Lachgas vorzubeugen. Hierzu hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits am 6. Juni einen Referentenentwurf veröffentlicht. Die entsprechenden Stoffe sollen ins NpSG aufgenommen werden. Zudem soll „zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit“ von beispielsweise Lachgas unter anderem ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot an beziehungsweise für Minderjährige erlassen werden. Den Entwurf will die Ministerin bereits im Juli dem Kabinett vorlegen.
Kein Wort zur Einsetzung einer Kommission zur Reform der GKV
Während das BMG laut Vorhabenliste kurzfristig die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege plant, ist von der im Koalitionsvertrag angekündigten Kommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in dem Planungsdokument nirgendwo die Rede. Diese soll, so der Plan der Regierung, bis zum Jahr 2027 Vorschläge erarbeiten.
Weitere Projekte, die für den Sommer avisiert sind: Im Juli soll ein Entwurf stehen, der die von der 77. Weltgesundheitsversammlung in Genf beschlossenen Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) aufgreift und in deutsches Recht überführt. Etwas später, im August, möchte Warken dem Kabinett „gegebenenfalls“ den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sowie eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz vorlegen.
„Ausländische Berufsqualifikationen sollen schneller, einheitlicher und digitaler den Anerkennungsprozess durchlaufen“, heißt es in der Planung darüber hinaus. Weitere Erläuterungen zu der inhaltlichen Umsetzung oder deren Zeitpunkt werden jedoch nicht genannt.
Mit der Krankenhausreform geht es im September weiter – vielleicht
Ebenfalls mit dem Vermerk „gegebenenfalls“ ist die Fortführung der Krankenhausreform versehen. Die im Koalitionsvertrag „vereinbarten Anpassungen des KHVVG“ sollen im September im Kabinett besprochen werden. Welche Schritte das BMG im Detail anstrebt, wird nicht weiter ausgeführt.
Keine Einzelheiten, auch keine grobe Zeitschiene, sind in dem Papier über die beiden Großbaustellen Bürokratieabbau und Primärarztsystem zu finden. Für ersteren Bereich wird lediglich eine „Vielzahl von Einzelmaßnahmen“ angekündigt.
Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und der Rettungsdienste soll laut der Planung zu einer besseren Vernetzung der Leistungserbringenden führen. Dazu sollen Prozesse effizient digitalisiert werden. Wann das Gesetz kommt, ist nicht vermerkt.
Was sonst noch geplant ist
Die vorläufige Planung des BMG enthält außerdem diese Vorhaben:
Cannabis: Im Herbst soll eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis erfolgen.
Implantatregister: Unter anderem sollen die Registerstelle und die Geschäftsstelle an das BfArM verlagert werden.
Lebendorganspende: Überkreuz-Lebendnierenspenden sollen im Transplantationsgesetz ermöglicht werden.
Berufe in der Physiotherapie: Die berufsfachschulische und hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie soll modernisiert und weiterentwickelt werden.
Medizinregistergesetz: Die Datenverarbeitung für nicht-spezial gesetzlich geregelte Register und die Datennutzung soll verbessert sowie Medizinregister an den Europäischen Gesundheitsdatentraum (EHDS) angebunden werden.
Pflegeberufe: Durch ein Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz soll bundeseinheitlich ein Pflegeberuf auf Masterniveau etabliert werden einschließlich der Regelung seiner heilkundlichen Befugnisse.