G-BA startet Beratungen

Kommt die U-10 für Kinder?

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Mit den U-Untersuchungen ist bisher nach der U5 vor dem 5. Geburtstag Schluss. Danach geht es erst mit der J1 für Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren weiter. Diese Lücke soll nun verkleinert werden.

Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte kennen das „Gelbe Heft“, in dem die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen bei gesetzlich versicherten Kindern dokumentiert werden. Hier klafft zurzeit noch eine Lücke zwischen dem 5. und 13. Lebensjahr, abgemildert allein durch die Schuleingangsuntersuchung. Diese findet jedoch in der Regel nicht beim zuständigen Kinderarzt, sondern beim örtlichen Gesundheitsamt statt.

„Um die zeitliche Lücke zwischen Kinder- und Jugenduntersuchung zu schließen, prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun, eine zusätzliche U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren einzuführen. Er folgt damit dem Antrag der Patientenvertretung im G-BA“, teilte der Ausschuss nun mit.

Mögliche Schwerpunkte sind Adipositas und Medienkonsum

Im nächsten Schritt soll die neue Untersuchung inhaltlich ausgestaltet werden, wie Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung, berichtete: „Schwerpunkte werden voraussichtlich Übergewicht und Adipositas, körperliche Aktivität und Medienkonsum sowie die psychische Entwicklung sein. Angesichts der derzeit niedrigen Schutzimpfungsquote gegen Humane Papillomaviren – sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen – nehmen wir für die U10 auch die dahingehende gezielte Beratung der Eltern in den Blick.“

Einen ersten Entwurf für das neue Beratungsangebot hat der G-BA für Anfang Oktober 2023 angekündigt. Danach können Verbände und Fachgesellschaften eine Stellungnahme zu den Vorschlägen einreichen.

Erst nach Abschluss der Beratungsphase kann es zu einer verbindlichen Novelle der G-BA Kinderrichtlinie kommen, die alle Festlegungen und Details für die neue Früherkennungsuntersuchung enthält und für die Krankenkassen verbindlich ist.

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