Kostenlose Antigen-Tests für Gesundheitspersonal, Patienten und Besucher
Ab dem 15. Oktober sollen bei Ärzten, Mitarbeitern, Patienten und betreuenden Angehörigen im Gesundheitswesen sowie in sozialen Einrichtungen kostenlose Coronavirus-Tests durchgeführt werden können. Das geht aus dem Entwurf zur neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor. Die regelmäßigen Tests im Wochenabstand sollen helfen, Infektionen zügig aufzudecken und weitere Ansteckungen dort zu vermeiden.
Zahnarztpraxen zählen nun zu den testrelevanten Einrichtungen
Mit der Änderung zur regelmäßigen Testung dieser Personengruppen kommt das BMG der bereits seit dem Beginn der Pandemie bestehenden Forderung von Fachverbänden nach. Dass auch die Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe nun zu den testrelevanten Einrichtungen zählen, ist Teil der neuen Teststrategie.
Die Schnelltest-Strategie, die darüber hinaus auch für Besucher und pflegende Angehörige gilt, soll vor allem zum Schutz von älteren und kranken Menschen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen beitragen.
Im Entwurf lautet die Begründung für die kostenfreie Tests: „Ziel ist es nicht nur umfassender wie bisher, sondern auch einfacher insbesondere Personengruppen zu testen, bei denen noch keine Symptome für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen, bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären.“
Bei den hochqualitativen Antigen-Tests könne „bei negativem Test-Ergebnis eine Infektion weitestgehend ausgeschlossen werden“, heißt es in der Ausführung weiter. PCR-Tests bleiben aufgrund ihrer hohen Verlässlichkeit weiterhin wesentlicher Bestandteil der Teststrategie.
Antigen-Tests für Personen im Gesundheitswesen
Antigen-Tests für Personen im Gesundheitswesen
Durchgeführt werden die Tests von den Gesundheitsämtern sowie den Testzentren und Arztpraxen der KVen. Die Laborpauschale für die Antigen-Tests beträgt 15 Euro pro Test, die Kosten für einen PCR-Test liegen weiterhin bei 50,50 Euro. Bezahlt werden die Tests aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Bestehen bleiben die kostenlosen PRC-Test für asymptomatische Personen, die Kontakt zu einem Infizierten hatten oder zu einem lokalen Cluster gehören. Gestrichen werden hingegen die kostenlosen Tests für Reiserückkehrer.
Der Entwurf zur Anpassung liegt derzeit bei der Ressort-Abstimmung. Aktuell darf das BMG nach Paragraf 20i Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen. Für die Teststrategie gibt das Robert Koch-Institut die Empfehlungen und legt die Mindestkriterien für die Schnelltests fest.