Krach in der KBV - Satzung geändert
Dazu hat die Vertreterversammlung (VV) am Donnerstagabend eine Satzungsänderung verabschiedet, berichtet die Ärzte-Zeitung. Ein 15-köpfiger Ausschuss mit zehn stimmberechtigten Mitgliedern solle künftig auf Antrag der haus- oder fachärztlichen Fraktion mit einer 80-Prozent-Mehrheit darüber entscheiden, ob eine Beschlussvorlage ausschließlich in die Zuständigkeit einer der beiden Versorgungsebenen fällt.
Hintergrund laut Ärzte-Zeitung: Die KBV sei gezwungen gewesen, schnell eine Lösung anzubieten. Unter dem Eindruck der Auseinandersetzungen zwischen Haus- und Fachärzten im vergangenen Herbst hatten Union und SPD in den Koalitionsvertrag geschrieben, in den KV-Gremien Parität zwischen Haus- und Fachärzten herstellen zu wollen. Aus Regierungskreisen habe die Ärzte-Zeitung erfahren, heißt es, dass der aktuelle Beschluss "nach erster Einschätzung" als genehmigungsfähig gilt. Es sei jedoch fraglich, ob er der politischen Diskussion standhalte.
Es gelte als sicher, heißt es weiter, dass das in Arbeit befindliche Versorgungsstärkungsgesetz Regelungen zur Binnenstruktur der KBV enthalten soll.
Zoff zwischen Gassen und den Hausärzten
Für die Annahme der Satzungsänderung hätten bei zwei Enthaltungen 39 Delegierte gestimmt und 17 dagegen, so die Ärzte-Zeitung. Angerufen werden soll der geplante Ausschuss, wenn mindestens 60 Prozent der Delegierten der jeweiligen Versorgungsebene dafür stimmen.
Nach Einschätzung der Ärzte-Zeitung scheint es zwischen Teilen der Hausärzte und dem KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Gassen "weiter zu knirschen". Im Vorfeld der VV hatten zwölf hausärztliche Delegierte die Regierung aufgefordert, Sachverhalte zu benennen, die von jedem Versorgungsbereich eigenständig zu entscheiden seien, schreibt das Blatt. "Sie signalisierten, dass die von der KBV-VV beschlossene Satzungsänderung keine "breit geeinte Selbstverwaltungslösung" sei, wie die Koalition es wünsche."
Einen ähnlichen Wortlaut hat auch die Stellungnahme des Hausärzteverband zum Beschluss: "Wir wollen keine Spaltung, sondern eine Lösung, die vom Koalitionsvertrag gedeckt und wie sie auch politisch gewollt ist."
KBV-Chef Gassen hatte auf die während der Versammlung vorgetragenen Vorbehalte laut Ärzte-Zeitung gesagt: "Es darf keine Bevorzugung eines Versorgungsbereichs geben. Es darf auch keine Bevormundung eines Versorgungsbereichs durch einen anderen stattfinden. Was es gibt, sind Mehrheiten, die entscheiden. Das ist das Wesen demokratischer Prozesse."