Krankenkassen informieren Patienten häufig nicht korrekt
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Ralf Brauksiepe, und der Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), Thorben Krumwiede, haben gestern in Berlin den "Monitor Patientenberatung 2017" vorgestellt.
Ihnen zufolge zeigt die Auswertung der rund 155.000 Beratungen der UPD, dass es Kommunikationsdefizite im Umgang mit Patienten und Versicherten gibt und dass die Ratsuchenden Hürden überwinden müssen, um ihre Ansprüche und Rechte durchzusetzen.
Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD):
Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD):
Insbesondere Zwischeninformationen der Krankenkassen, die gesetzlich zur Auskunft und Information der Versicherten verpflichtet seien, wirkten für die Ratsuchenden wie echte Entscheidungen. Die Versicherten fühlten sich geradezu von den Kassen dazu gedrängt, "die ihnen zustehenden Rechte einer Überprüfung ihrer Ansprüche auf dem Verwaltungsweg nicht auszuschöpfen".
Patientenmonitor 2017
Ergebnisse der Auswertung
Fragen zum Krankengeld nahmen 2017 eine besonders starke Rolle ein: Die Zahl der Beratungen kletterte von 10.193 im Vorjahr auf 14.334.
Ein weitereres großes Problem: Die Ablehnung von Leistungen durch die Kassen
Auch der Verdacht auf Behandlungsfehler (5.851 Beratungen) führte Patienten in die Beratung.
Obwohl das Patientenrechtegesetz fünf Jahre in Kraft ist, wird Patienten laut UPD die Einsicht in die Behandlungsakte oft nicht gewährt.
Manche scheitern demzufolge schon beim Zugang zum Gesundheitswesen: Welcher Mediziner ist der richtige für meine Beschwerden? Wie komme ich an einen Termin?
In der Zahnmedizin fühlen sich Betroffene an einem bedingungsfreien Zugang zu Kassenleistungen gehindert. Über kostengünstige Kassenmodelle in der Kieferorthopädie werden sie dem Bericht zufolge häufig nicht oder nicht umfassend aufgeklärt.
Aus der Perspektive der Ratsuchenden sollte die professionelle Zahnreinigung vor einer richtliniengerechten Parodontitisbehandlung als erforderliche Vormaßnahme ausdrücklich in die Behandlungsrichtlinie aufgenommen werden und somit Kassenleistung sein.
Der Patientenbebauftragte Brauksiepe machte deutlich, dass er weniger Bedarf nach neuen Gesetzen sieht, sondern das bestehende Recht durchzusetzen will. Dabei verwies er auf die schon jetzt bestehenden Aufklärungs- und Informationspflichten und auch auf die Anstrengungen der Politik, etwa mit der Ausweitung der Sprechstunden in den Arztpraxen und einer Verbesserung der Arbeit der Terminservicestellen schon beim Zugang zum Gesundheitssystem anzusetzen. Auch das Thema Beweiserleichterung für Betroffene von Behandlungsfehlern wolle er angehen.
Dr. Ralf Brauksiepe, Patientenbeauftragter der Bundesregierung:
Dr. Ralf Brauksiepe, Patientenbeauftragter der Bundesregierung:
Brauksiepe: „Nach einer Bestandsaufnahme der ableitbaren Verbesserungen werde ich im Herbst den Monitor der Unabhängigen Patientenberatung wieder auf die Agenda setzen. Dann werden hoffentlich alle, die im Monitor angesprochen werden, konkrete Lösungsvorschläge präsentieren können.“