Krebsregisterdatengesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am 20. Mai das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Krebsregisterdatengesetz verabschiedet. Die Bundesregierung erhofft sich davon neue Erkenntnisse über die Entstehung und Verlauf von Krebserkrankungen. Die klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten der Länder sollen beim ZfKD zusammengeführt und um weitere Daten der klinischen Krebsregistrierung ergänzt werden.
Personenbezogene Angaben zu den Meldern sollen nicht übermittelt werden. Das Gesetz soll darüber hinaus Grundlagen dafür schaffen, dass bisher nicht verfügbare Daten für Forschung und Versorgung genutzt werden können. Der Bundesrat muss dem Krebsregisterdatengesetz nicht zustimmen. Es soll voraussichtlich im Juli in Kraft treten.