KV-Vorstände nun doch vor Gericht
Das Kammergericht hob nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft eine frühere Entscheidung des Landgerichts auf und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu.
In der Affäre hatte sich der KV-Vorstand 2011 mit Genehmigung der Vertreterversammlung Übergangsgelder in Höhe von etwa einer halben Million Euro auszahlen lassen. Übergangsgeld wird eigentlich erst nach einem Ausscheiden aus dem Amt gezahlt. Die drei Mediziner waren aber erneut in das Gremium gewählt worden. Nun wird ihnen Untreue vorgeworfen.
"Ein eklatanter Verstoß gegen Haushaltsrecht"
"Es handle sich um einen handgreiflichen und eklatanten Verstoß gegen Haushaltsrecht", wurde das Gericht in der Mitteilung zitiert. Den Beschuldigten sei bewusst gewesen, dass bei Fortsetzung der Vorstandstätigkeit "eben kein Übergang stattgefunden habe".