KZBV fordert Anpassungen in Detailfragen zum Digitalisierungsgesetz
"Aus Sicht des Berufsstandes wäre es zum Beispiel wünschenswert, bestimmte Regelungsbereiche wie digitale Gesundheitsanwendungen oder Telekonsile auch auf den vertragszahnärztlichen Bereich auszuweiten", sagt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich der heutigen Anhörung zum DVG.
Mindestens genauso wichtig sei, dass auch Zahntechniker an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden, um für die intensive Kommunikation zwischen Praxen und Dentallaboren künftig auf sichere Übermittlungsverfahren zurückgreifen zu können.
Fristen und Sanktionen ziehen sich wie ein roter Faden durch alle Digitalisierungsgesetze!
Für kritisch hält die KZBV generell die straffen Umsetzungsfristen sowie die Rolle, die der Gesetzgeber den Krankenkassen bei der Digitalisierung zugedacht hat. "Wie ein roter Faden ziehen sich Fristen und Sanktionen mittlerweile konsequent durch alle Digitalisierungsgesetze. Auch im DVG sind fast sämtliche Regelungen mit Zeitvorgaben versehen. Überzeugungsarbeit, das Werben um Akzeptanz für neue Strukturen und Anwendungen wären aus unserer Sicht der bessere Weg", sagt Pochhammer.
Abhängig vom Inkrafttretens des Gesetzes dürften diverse starre Fristen zudem schwer zu halten sein, besonders dann, wenn für eine fristgerechte Umsetzung zusätzlich zu den Vereinbarungen der Selbstverwaltung eine Mitwirkung der Industrie erforderlich sei.
Krankenkassen als Unternehmer? Das sieht die KZBV kritisch
Kritisch wertet die KZBV ausdrücklich auch die im DVG angelegte unternehmerische Tätigkeit von Krankenkassen und deren Möglichkeit zum unmittelbaren Eingriff in das Versorgungsgeschehen einschließlich der Möglichkeit einer aktiven Patientensteuerung.
"Hier erfolgt ein klarer Systembruch, dessen rechtliche Zulässigkeit - je nach praktischer Ausgestaltung - aus unserer Sicht fragwürdig ist. Das betrifft besonders die Verwendung von Versichertengeldern und -daten, möglicherweise aber auch wettbewerbsrechtliche Aspekte", betonte Pochhammer.
Das Anliegen des Gesetzgebers, ein hohes Sicherheitsniveau in der zahnärztlichen Versorgung gewährleisten zu wollen, werde von der KZBV geteilt. "Das darf aber nicht dazu führen, dass Praxen unter Umständen mit regelmäßigen Zertifizierungsverfahren und Audits zusätzlich personell und finanziell belastet werden." Hinsichtlich der Versorgungsforschung und der entsprechenden Fortentwicklung der Regelungen zur Datentransparenz müsse gewährleistet sein, dass auch künftig keine personenbezogenen Daten der Zahnärzteschaft übermittelt werden.
Hinsichtlich der geplanten Elektronischen Patientenakte (ePA) spricht sich Pochhammer für eine klare Aufgabenverteilung aus. "Während für das Einstellen von Behandlungsunterlagen die Zuständigkeit bei Zahnärztinnen und Zahnärzten liegt, darf die Unterstützung der Versicherten bei Anlage und Verwaltung der Akte, worunter auch das Löschen von Dokumenten fällt, nicht einfach auf die Praxen abgeschoben werden. Hier sind die Kostenträger gefordert, versorgungsnahe Lösungen anzubieten, die von Versicherten intuitiv genutzt werden können."
Die sanktionsbewehrte Frist zum Nachweis gegenüber den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, dass notwendige Komponenten und Dienste für einen Zugriff auf die ePA vorgehalten werden, dürfte angesichts der erforderlichen Anpassungen von Praxisverwaltungssystemen jedoch zu kurz bemessen sein.
Die Stellungnahme der KZBV zum DVG im Original finden Sie auf derWebseite der KZBV- ebenso wie weitere Informationen zu Themen wie Datentransparenz, Digitalisierung und Telematikinfrastruktur.