TI-Finanzierungsvereinbarung

KZBV nimmt Verhandlungen zur Anpassung der Pauschalen auf

pr/KZBV
Die Erstattungspauschalen zur Finanzierung der Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) sollen angepasst werden. Dazu hat die KZBV jetzt Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen. Ziel ist eine vollständige Kostendeckung.

Zum Hintergrund: Grundsatzfinanzierungsvereinbarung

In § 1 der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung (GFinV) zwischen der KZBV und den GKV-Spitzenverband vom Frühjahr 2017 ist festgelegt, dass die Höhe der Pauschalen in jedem Fall so zu kalkulieren ist, dass sie die günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspakets sowie eines Standard-Betriebspakets vollständig deckt. § 9 Abs. 4 GFinV regelt darüber hinaus, dass wenn sich neue Erkenntnisse, insbesondere über die Entwicklung der Marktpreise oder anderer signifikanter Veränderungen der am Markt befindlichen anbietenden Dienstleister ergeben, die Vertragspartner umgehend Verhandlungen zur Anpassung der betreffenden Pauschalen-Vereinbarung aufnehmen.

Diese Regelungen beruhen darauf, dass die Vertragspartner von Gesetzes wegen gezwungen waren, bis zum Ablauf einer bestimmten Frist die Einzelheiten zur Finanzierung zu vereinbaren und die Höhe der von den Krankenkassen zu leistenden Pauschalen festzulegen, noch bevor die Preise für die Komponenten auf dem realen Markt bestimmt wurden und ohne dass sich insoweit ein Markt überhaupt gebildet hätte.

Mehr dazu siehehttps://www.zm-online.de/archiv/2017/09/politik/so-werden-die-kosten-erstattet - external-link-new-window.

KZBV plädiert für Fristverlängerung

Wie die KZBV mitteilt, sind derzeit circa 2.800 Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angebunden. Eine flächendeckende Ausstattung aller etwa 45.000 Zahnarztpraxen bis Jahresende zu erreichen, scheint damit – auch wenn absehbar noch weitere Anbieter in den Markt eintreten sollten – aus Sicht der KZBV kaum mehr möglich. Gemäß § 291 Abs. 2b Satz 14 drohen Zahnärzten, die das Versichertenstammdaten-Management ab dem 1. Januar 2019 noch nicht durchführen, Sanktionen in Form von Honorarkürzungen. Die KZBV wird sich daher beim BMG für eine Fristverlängerung einsetzen, um einen sachgerechten Zeitraum für die Ausstattung der Zahnarztpraxen zu erreichen.

Die KZBV hat deshalb Verhandlungen zur Anpassung der Pauschalen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen. Ziel ist, die Pauschalen so zu gestalten, dass eine vollständige Kostendeckung der den Praxen entstehenden Kosten erreicht wird, sofern die günstigsten auf dem Markt verfügbaren Angebote genutzt werden. Nach derzeitiger (unverbindlicher) Einschätzung der gematik könnten im 2. Quartal 2018 zwei weitere Anbieter die Zulassungen für ihre Produkte erhalten.

Empfehlungen für Zahnarztpraxen :

Die KZBV rät: Zahnarztpraxen sollten die ihnen vorgelegten Angebote der Industrie genau daraufhin prüfen,

  • ob die angebotenen Komponenten auch tatsächlich lieferfähig sind (beziehungsweise wann),

  • ob die Preise der angebotenen Komponenten von den gemäß geltender Finanzierungsvereinbarung zu erstattenden Pauschalen gedeckt sind und

  • ob und welche Modalitäten im Vertrag aufgezeigt werden für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Installation der Komponenten in der Praxis eine Unterdeckung gegeben ist. Hinweis: Einige Anbieter eröffnen ihren Kunden die Möglichkeit, in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten; andere bieten an, die Differenz zu übernehmen.

Sobald die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen sind, wird die KZBV alle KZVen über die Ergebnisse und die dann geltenden Pauschalen informieren.

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