KZBV und BZÄK gegen Pflicht zur Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit
Am 4. August war der Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) bekannt geworden. Damit will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Zulassungsverordnungen für Vertragszahnärzte und Vertragsärzte modernisieren und an die aktuellen Erfordernisse und die vielfältiger gewordene ambulante Versorgungslandschaft anpassen. Ziel ist außerdem, Bürokratie abzubauen.
Mit den Anpassungen soll unter anderem die Niederlassung attraktiver werden, indem die Möglichkeiten zur Vertretung sowie zur Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten in den Praxen ausgeweitet und neu strukturiert werden. Zur Entlastung von bürokratischen Pflichten soll etwa beitragen, dass eine krankheitsbedingte Vertretung erst nach sechs (statt bisher nach drei) Monaten genehmigungspflichtig wird. Gleichzeitig ist geplant, die Ausbildungsmöglichkeiten auszuweiten, indem bis zu zwei in Vollzeit tätige Vorbereitungsassistenten beschäftigt werden können.
Neu strukturiertes Zahnarztregister soll digital geführt werden
Zudem sollen bislang gesondert zu führende Verzeichnisse zu einem Zahnarztregister zusammengeführt sowie digitalisiert werden – mit erweitertem Datenkranz. Auch die Antragsverfahren zur Eintragung in das Zahnarztregister und zur Zulassung als Vertragszahnarzt sollen neu strukturiert werden. Hier sind beispielsweise Vereinfachungen hinsichtlich der notwendigen Unterlagen vorgesehen.
Grundsätzlich sollen digitale Verfahren stärker genutzt werden – „verbunden mit den dadurch ermöglichten Erleichterungen“, wie es in dem Verordnungsentwurf heißt. Die Durchführung von Sitzungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse sollen mittels Videotechnik erleichtert werden dürfen. Einen Verordnungsentwurf mit derselben Stoßrichtung hatte das BMG bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegt.
KZBV und BZÄK begrüßen Ziele des Verordnungsentwurfs
Die KZBV und die BZÄK haben am 14. August eine gemeinsame Stellungnahme zum Verordnungsentwurf veröffentlicht. Darin begrüßen sie die mit dem Entwurf verfolgten Ziele, verlangen aber auch Nachbesserungen.
Beide Organisationen befürworten, dass die bisher getrennt zu führenden Verzeichnisse zu einem elektronischen Zahnarztregister zusammengeführt werden sollen. „Die Erfassung der Daten zu den Sprechstundenzeiten und zur Barrierefreiheit lehnen KZBV und BZÄK jedoch strikt ab“, heißt es. Diese Daten seien weder Bestandteil der bisherigen Verzeichnisse noch für die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung oder für die Bedarfsplanung relevant. Der hiermit verbundene erhebliche bürokratische Aufwand der Datenerfassung und -verwaltung stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem praktisch nicht vorhandenen Nutzen. Beide Organisationen fordern daher, die entsprechende Regelung zu streichen.
Die Richtlinienkompetenz für die Assistentenrichtlinie müsse laut der Stellungnahme bei den für die Zulassung originär zuständigen KZVen angesiedelt werden. Dies habe sich bewährt. Es seien keine Gründe ersichtlich, weshalb die generelle Kompetenz auf die KZBV verlagert werden solle. KZBV und BZÄK setzen sich zudem dafür ein, die Richtlinienkompetenz auf alle Assistentenverhältnisse auszudehnen. Auch hierfür müssten die KZVen zuständig sein.
Für die Beschäftigung von Zahnärzten mit vorübergehender Berufserlaubnis nach § 13 ZHG in der vertragszahnärztlichen Versorgung fehlt es laut der Stellungnahme derzeit an einer spezifischen Regelung in der ZV-Z. Weiterhin weisen KZBV und BZÄK darauf hin, dass es im vertragszahnärztlichen Bereich keine Notwendigkeit für die im Entwurf vorgesehene Drei-Viertel-Zulassung gibt, deren Einführung insoweit abgelehnt wird.