KZV Brandenburg schließt Vertrag zur Frühprävention
Laut des Vertrags können Jungen und Mädchen bereits zwischen dem zehnten und 30. Lebensmonat zwei Früherkennungsuntersuchungen nutzen, bei denen unter anderem das Kariesrisiko der Kleinkinder eingeschätzt wird.
„Wir schließen damit für unsere Versicherten eine Versorgungslücke, denn das Gesetz sieht individuelle dentale Präventionsleistungen bei Kindern erst ab dem Alter von zweieinhalb Jahren vor“, erläutert Claudia Korf, Landesgeschäftsführerin in Berlin und Brandenburg der Barmer GEK.
Chance zur Verbesserung der Mundgesundheit
Rainer Linke, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV Land Brandenburg, sieht in der Vereinbarung gute Chancen, die Mundgesundheit bei Kleinkindern zu verbessern: „Unter Zahnärzten ist man sich einig, dass fachärztliche Prävention früher einsetzen muss, als erst bei Zweieinhalbjährigen."
Ein intaktes Milchzahngebiss sei entscheidend dafür, später gesunde Zähne zu haben. Der Vertrag solle helfen, dies bei Eltern und Kinderärzten noch mehr als bisher ins Bewusstsein zu bringen, erklärte Linke.
Milchgebiss ist häufig von Karies bedroht
Die ersten Zähne brechen etwa nach sechs Monaten durch, mit etwa 30 Monaten ist das Milchgebiss vollständig – und durch zuckerhaltige Speisen und Getränke und Fehler beim Zähneputzen bereits von Karies bedroht.
Potenziell können rund 6.000 Brandenburger Kinder die zusätzlichen Untersuchungen nutzen. Kosten entstehen den Eltern dafür nicht. Aufmerksam gemacht werden die Eltern auf die neue Möglichkeit unter anderem bei den Früherkennungsuntersuchungen beim Kinder- und Jugendarzt.