KZV erzielt Vergütung für Flüchtlingsbehandlung

sf
Die KZV Berlin hat mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine Einigung erzielt, wie die zahnärztliche Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen vergütet wird.

Laut einem Sonderrundschreiben, das zm-online vorliegt, wurden zwei Punkte mit dem LAGeSo verhandelt: Erstens wurde eine Lösung für die Vergütung der in der Vergangenheit ehrenamtlich erbrachten Leistungen gefunden. Dafür stellt die KZV Berlin eine Sammelrechnung beim LAGeSo. Diese Leistungen werden nicht nach dem zweifachen GOZ-Satz, sondern mit dem jeweils geltenden Punktwert der AOK Nordost, beziehungsweise mit dem bundesweit einheitlichen ZE-Punktwert vergütet. Nach Prüfung der Sammelrechnung durch das LAGeSo erfolgt die Vergütung über die KZV Berlin an die einzelnen ehrenamtlich tätigen Zahnärzte.

Vertrag für die Behandlung von vor-registrierten Flüchtlingen

Zweitens wurde ein Vertrag geschlossen, wie zahnärztlichen Leistungen zukünftig vergütet werden. Nach diesem Vertrag sind die anspruchsberechtigten Personen 'kurzerfasste Asylsuchende' (ehemals 'nichtregistrierte Asylsuchende'). Das sind alle Flüchtlinge, die noch nicht voll registriert, sondern nur vorregistriert sind.

Bereits Mitte Dezember 2015 hatten das Land Berlin, die AOK Nordost, die DAK-Gesundheit, die BKK VBU sowie die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) eine Vereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und Übernahme der Krankenbehandlung unterzeichnet. Ergänzend hierzu schloss die KZV Berlin nun mit den entsprechenden Krankenkassen einen Vertrag über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen dieser 'auftragsweise versorgten' Personen (in der Bundesallee registrierten Asylbewerber).

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.