KZV-Wahlen – Wenn vorgezogen, dann undemokratisch?
Leserbrief zum zm-online-Beitrag: „Neue Köpfe in den KZVen ...“ vom 25.01.2017.
Diese acht Vorstände wurden für die kommenden sechs Jahre (bis 2022) noch von den Vertreterversammlungen gewählt, die ihr Mandat durch die Wahlen zu den VVen der KZVen im Jahr 2011 erhalten hatten. Die neuen Vertreterversammlungen, die sich in diesen Wochen konstituieren, bekommen eine schon gewählte „Regierung“ einfach vorgesetzt. In der großen Politik hieße das, dass der jetzige Bundestag heute schon die neue Bundeskanzlerin wählt. Wie sich die Wähler am 24. September 2017 bei der Bundestagswahl entscheiden, ist dann bedeutungslos.
Diese vorgezogenen Vorstandswahlen sind durch entsprechende Satzungsänderungen legitimiert und von der jeweiligen Aufsicht in den Ministerien der Bundesländer gebilligt worden. Nur das Sozialministerium in Mecklenburg-Vorpommern stellte sich im Vorfeld schon gegen diese geplante vorgezogene Vorstands-Wahl in seinem Land. Der repräsentative Parlamentarismus – ein Grundpfeiler der freiberuflichen Selbstverwaltung – nimmt hier enormen Schaden. Hier kollidiert vermeintlich notwendiger Pragmatismus mit dem Kerngedanken der Demokratie, der Gewaltenteilung: Der Souverän, das jeweilige Zahnärzte-Parlament, die amtierende Vertreterversammlung, wird entmachtet. Traurig.
P.S.: Auch ein Novum: In acht von siebzehn hauptamtlichen KZV-Vorständen befinden sich jetzt Verwaltungsfachleute: Juristen, Volkswirte, Betriebswirtschaftler …
Giesbert Schulz-FreywaldFrankfurt am Main