Urteile

KZVB-Wahl 2010 war rechtens

ck/pm
Nachrichten
2010 hatten drei Mitglieder des FVDZ Bayern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) Verstöße gegen die Neutralitätspflicht vorgeworfen und die Wahl zur Vertreterversammlung (VV) angefochten. Das Landessozialgericht (LSG) erklärte die Wahl jetzt für rechtsgültig - damit kann die VV ihre Arbeit regulär bis Ende 2016 fortführen.

Vor dem Landessozialgericht hatten bereits der Landeswahlausschuss der KZVB und das Sozialgericht München die Wahlanfechtung der drei FVDZ-Mitglieder zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landessozialgerichts vom 17. Juni ist endgültig, da eine Revision nicht zugelassen wurde.

Laut KZVB hatt die Kläger unter anderem kritisiert, dass die KZVB ihre Mitglieder in ihren Publikationen und Rundschreiben über ihre Arbeit sowie die Ergebnisse der Vergütungsverhandlungen ausführlich informiert.  

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.