KZVB-Wahl 2010 war rechtens
Vor dem Landessozialgericht hatten bereits der Landeswahlausschuss der KZVB und das Sozialgericht München die Wahlanfechtung der drei FVDZ-Mitglieder zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landessozialgerichts vom 17. Juni ist endgültig, da eine Revision nicht zugelassen wurde.
Laut KZVB hatt die Kläger unter anderem kritisiert, dass die KZVB ihre Mitglieder in ihren Publikationen und Rundschreiben über ihre Arbeit sowie die Ergebnisse der Vergütungsverhandlungen ausführlich informiert.