"Lass deinen Chef ab sofort für dich vorsorgen!"
Altersarmut ist für Praxismitarbeiterinnen eine reale Gefahr, betonen die Rentenexperten der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten (AAA) - die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung stelle lediglich eine Grundversorgung dar.
Deshalb wird die Initiative wohl auch von den Tarifparteien unterstützt - der AAA, dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ).
606 Euro Altersrente
Vollzeitbeschäftigte MFA kommen demnach auf ein durchschnittliches Brutto-Jahreseinkommen von rund 23.000 Euro. Bei 30 Berufsjahren entspricht dies nur 606 Euro monatlicher Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf diese Lücke in der Altersversorgung reagieren nun offensichtlich auch die ärztlichen Arbeitgeber: Gemeinsam mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. haben sie in den letzten Jahren ein Betriebsrentenmodell aufgebaut.
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„Mit unseren Tarifverträgen zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für MFA, TFA und ZFA haben wir gemeinsam mit unseren Tarifpartnern vor mehr als zehn Jahren begonnen, innovative Konzepte umzusetzen. Das Besondere daran ist die Kombination aus Arbeitgeberbeiträgen und zusätzlichen Arbeitgeberzuschüssen bei Entgeltumwandlungen“, erklärt Hannelore König, Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstandes des VmF. „Neu ist zudem, dass die Tarifvertragsparteien sich entschlossen haben, neben der Pensionskasse auch die Direktversicherung als weiteren Durchführungsweg anzubieten.“
Große Partner, großer Deal, ein Produkt
Die Tarifparteien empfehlen die Anlage der Beiträge in einem Produkt namens "GesundheitsRente", das vor über 10 Jahren unter Federführung der Deutschen Ärzteversicherung mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und der Pro bAV Pensionskasse entwickelt wurde. Die Beiträge für die sogenannte GesundheitsRente können demnach sowohl in einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Beitragsgarantie als auch in einer konventionellen Rentenversicherung angelegt werden.
Dennoch gebe es immer noch viele MFA, TFA und ZFA, die diese Chance trotz bestehender Tarifbindung nicht nutzten. König: „Mit der Kampagne wollen wir für das Thema sensibilisieren, über die Möglichkeiten informieren, Mut machen und Tipps geben, wie die Berufsangehörigen die betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeber ansprechen und mit ihm umsetzen können. Denn angesichts der nicht üppigen Gehälter droht vielen unserer Kolleginnen die Altersarmut. Allein schon aus diesem Grund sollten sie nichts verschenken.“
Der seit Juli 2011 geltende „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung“ sieht einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung vor: Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie Auszubildende nach der Probezeit erhalten 30 Euro; Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von unter 18 Stunden bekommen 20 Euro. Daneben sieht der Vertrag ausdrücklich vor, dass bei zusätzlichem Verzicht auf die vermögenswirksamen Leistungen ein erhöhter Arbeitgeberbeitrag geleistet wird. Damit erhöht sich der Betrag für Vollzeitkräfte auf 66 Euro. Steuert die Praxismitarbeiterin aus ihrem Bruttogehalt selbst noch einen freiwilligen Betrag bei, dann erhält sie zusätzlich einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 20 Prozent, mindestens aber 10 Euro monatlich.
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