Lauterbach plant Verbot von Lachgas für Jugendliche
Wie die Rheinische Post zuerst berichtete, beinhaltet der Antrag Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas. Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten.
Hintergrund der geplanten Regelung ist, dass Lachgas immer häufiger als Partydroge genutzt wird. Das Gas ist in Deutschland bisher frei verkäuflich und wird in Automaten oder am Kiosk angeboten. Der Konsum kann jedoch schwere Gesundheitsschäden verursachen. Darauf hatte zuletzt wiederholt die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hingewiesen (zm berichtete).
Die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als „anerkannte Verwendung“ soll den Informationen zufolge erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffs als Rauschmittel ausgeschlossen werden kann.