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Achtung Arbeitszeitbetrug

Kündigung, weil man zu früh auf der Arbeit ist?!?

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Praxis
Pünktlichkeit gilt als Tugend. Doch dieser Fall zeigt: Zu früh zur Arbeit zu kommen, kann ein Problem sein. So verlor eine Mitarbeiterin ihren Job – weil sie regelmäßig vor Arbeitsbeginn erschien.

Der Fall ereignete sich in Spanien: Eine Logistikmitarbeiterin hatte laut Arbeitsvertrag einen Arbeitsbeginn um 7:30 Uhr. Ihre Aufgabe bestand darin, Routen und Fahrzeuge zu prüfen. Vor 7:30 Uhr gab es nichts zu tun. Trotzdem erschien sie immer wieder zwischen 6:45 und 7:00 Uhr.

Zu früh da und ohne Aufgabe

Es folgten mehrere mündliche Ermahnungen und eine schriftliche Verwarnung, darunter eine klare Anweisung, das Gelände nur bei Arbeitsbedarf zu betreten. All diese Schritte blieben jedoch ohne Wirkung: Insgesamt erschien die Frau noch 19 weitere Male zu früh. Am Ende folgte die Kündigung.

Das spanische Gericht gab dem Arbeitgeber recht. Nicht wegen der Pünktlichkeit, sondern wegen des Verhaltens dahinter.

Konkret ging es um das Ignorieren klarer Anweisungen, die Störung der betrieblichen Ordnung, die Anwesenheit ohne Arbeitsaufgabe sowie die Missachtung von Abmahnungen. Die Richter sprachen von Ungehorsam, Illoyalität sowie Vertrauensmissbrauch und attestierten der Frau ein schweres Fehlverhalten.

Der entscheidende Punkt ist Arbeitszeitbetrug!

„Auch nach deutschem Recht wäre dieser Fall hoch problematisch“, stellt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel klar, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart: „Der entscheidende Punkt heißt: Arbeitszeitbetrug!“

„Wer sich einstempelt, ohne zu arbeiten, und obwohl klar ist, dass noch kein Arbeitsbeginn ist, täuscht den Arbeitgeber über die tatsächliche Arbeitszeit“, erläutert Görzel. So ein Verhalten könne eine verhaltensbedingte – und im Extremfall sogar eine fristlose – Kündigung rechtfertigen.

Arbeitszeitbetrug ist ein echter Kündigungsgrund

Nach deutschem Recht gilt demnach: Es braucht einen wichtigen Grund sowie eine Interessenabwägung und das Vertrauen muss erheblich verletzt sein. Natürlich ist es generell nicht verboten, früh anwesend zu sein, Kaffee zu trinken und im Pausenraum zu warten. Entscheidend ist das Einstempeln. Wer sich trotz klarer Anweisung früh einstempelt und keine Arbeitsleistung erbringen kann, begeht Arbeitszeitbetrug.

Dieser Fall zeigt Görzel zufolge ganz klar: „Arbeitszeit beginnt nicht nach Gefühl, sondern nach Vertrag, zudem sind die Anweisungen des Arbeitgebers einzuhalten, und Abmahnungen sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen.“

Görzels Fazit: „Eine Kündigung wegen zu frühen Erscheinens klingt absurd. Ist es aber nicht – wenn Arbeitszeit falsch erfasst wird. Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat: Solche Fälle sollten frühzeitig rechtlich geprüft werden.“

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