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Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf

Auch Azubis kann fristlos gekündigt werden

nb
Praxis
Ein Auszubildender meinte es lustig. Doch der Fall landet vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf und der Spaß endet mit der fristlosen Kündigung.

Die Richterinnen und Richter beider Gerichte machten deutlich, dass eine außerordentliche Kündigung auch bei Auszubildenden grundsätzlich möglich ist, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt.

Im vorliegenden Fall hatte ein 18-jähriger Auszubildender ein gesundheitsgefährdendes Lösungsmittel in die Trinkflasche eines Kollegen gekippt. Jener bemerkte es und trank nicht daraus, doch ein dritter Mitarbeiter griff zur Flasche, nahm einen Schluck, aber spuckte die Flüssigkeit sofort wieder aus. Zum Glück wurde niemand verletzt. Der Azubi erhielt die fristlose Kündigung.

Ja, Azubis genießen besonderen Schutz

Das Arbeitsgericht Duisburg bestätigte die Entscheidung des Arbeitgebers. Entscheidend war in der Urteilsbegründung, dass der Auszubildende die Gefährlichkeit des Stoffs kannte, kurz zuvor eine Gefahrstoffschulung erhalten hatte und durch sein Verhalten andere Beschäftigte konkret gefährdete. Das Verhalten sei mindesten grob fahrlässig. Zudem bestand das Ausbildungsverhältnis erst seit kurzer Zeit.

„Trotzdem ist der Fall nicht schwarz-weiß“, erläutert der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDDA). „Denn Auszubildende sind keine normalen Arbeitnehmer.“ Das Berufsbildungsgesetz verlangt demnach einen Erziehungs- und Fördergedanken, besondere Rücksicht auf Jugend und Unerfahrenheit sowie eine Kündigung nur bei wirklich wichtigem Grund.

Aber: „War nicht so gemeint“ schützt nicht

Auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hob den besonderen Schutz von Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz und den erzieherischen Auftrag des Arbeitgebers hervor. Gerade bei jungen Menschen müsse geprüft werden, ob eine erzieherische Maßnahme noch ausreiche. Im konkreten Fall kam es jedoch nicht zu einem Urteil: Der Auszubildende erschien nicht zur Berufungsverhandlung, woraufhin sich die Parteien auf einen Vergleich einigten. Das Ausbildungsverhältnis wurde beendet, der Azubi erhielt eine Abfindung.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Arbeitgeber

  • Auch Azubis können fristlos gekündigt werden!

  • Bei Gefahr für Leib und Leben wird es ernst.

  • Schulungen und Dokumentation sind entscheidend.

Für Auszubildende

  • „War nicht so gemeint“ schützt nicht.

  • Grobe Pflichtverletzungen haben echte Konsequenzen.

  • Fehlverhalten kann die Ausbildung kosten.

Arbeitsgericht Duisburg
Az.: 4 Ca 280/25
Urteil vom 4. Juni 2025

Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Az.: 3 SLa 346/25
Urteil vom 18. November 2025

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