Entwurf für GOÄ-Novelle erneut überarbeitet
Seit Jahren drängt die Ärzteschaft auf eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte. BÄK und PKV-Verband hatten sich im vergangenen Jahr auf den Entwurf einer GOÄ-Novelle geeinigt und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Grundlage für die Novellierung der GOÄ vorgelegt. Wie BÄK und PKV-Verband mitteilten, stand bereits damals fest, dass auch eine neue GOÄ kontinuierlich aktualisiert werden muss.
Medizinische Innovationen aufgenommen
In den aktualisierten Entwurf wurden demnach weitere medizinische Innovationen aufgenommen. An einigen Stellen wurden das Bewertungsgefüge nachjustiert und Abrechnungsregeln angepasst. Ausgangspunkt waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften.
„Die umfangreiche Expertise der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften sowie die intensive Mitwirkung der am Verhandlungsprozess beteiligten Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes haben zu der erfolgreichen Aktualisierung wesentlich beigetragen“, sagten BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. Das gemeinsame Ziel bleibe dabei unverändert: eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen und bezahlbare Beiträge für privat Versicherte.
Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet derzeit einen Referentenentwurf für die neue GOÄ. Aus Sicht von BÄK und PKV-Verband ist es weiterhin möglich, dass die neue GOÄ zum 1. Januar 2028 in Kraft treten kann.
Die Zahnärzteschaft hat bereits klargestellt, dass der Entwurf für eine neue GOÄ nicht als Vorbild für eine Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) taugt. „Für uns als Zahnärzteschaft ist die GOÄ als Blaupause nicht zu gebrauchen“, sagte Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer, Anfang November 2025 bei einem Pressegespräch in Berlin. Insbesondere gelte es, Einfachsätze bei der Vergütung zu verhindern und das bisherige System der Steigerungsfaktoren zu erhalten und weiterzuentwickeln.


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