Warken bekräftigt GOÄ-Novellierung 2026
Seit Jahren drängt die Ärzteschaft auf eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Beim Deutschen Ärztetag Ende Mai vergangenen Jahres in Leipzig hatte die Mehrheit der Delegierten dem umstrittenen Entwurf einer GOÄ-Novelle zugestimmt. Nun ist es Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums, die Reform im Zuge einer Verordnung auf den Weg zu bringen.
Man sei bereits „in entsprechenden Gesprächen“
Beim Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft vergangene Woche in Berlin bekräftigte Warken, dass sie die Reform der GOÄ noch in diesem Jahr umsetzen will. Man befinde sich bereits in entsprechenden Gesprächen und habe im Bundesgesundheitsministerium den Arbeitsprozess auf Fachebene aufgesetzt, sagte sie laut einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts.
Bereits im Oktober hatte Warken in einem Interview im Deutschen Ärzteblatt die Umsetzung der GOÄ-Novelle in diesem Jahr in Aussicht gestellt. Bis zur Vorlage eines Regelungsentwurfs werde es allerdings noch bis Mitte 2026 dauern, hieß es damals.
Die Zahnärzteschaft hat indes bereits klargestellt, dass der Entwurf für eine neue GOÄ nicht als Vorbild für eine Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) taugt. „Für uns als Zahnärzteschaft ist die GOÄ als Blaupause nicht zu gebrauchen“, sagte Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer, Anfang November bei einem Pressegespräch in Berlin. Insbesondere gelte es, Einfachsätze bei der Vergütung zu verhindern und das bisherige System der Steigerungsfaktoren zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Die Zahnärzteschaft will auf die alte GOÄ zugreifen
Bereits bei der Bundesversammlung der BZÄK Ende Oktober hatte sie betont, dass die Zahnärzteschaft bei der Reform der GOZ ihren eigenen Weg gehen wolle. „Wir wollen keine neue GOZ als Äquivalent zur GOÄ. Wir machen uns dafür stark, weiterhin auf eine alte GOÄ zugreifen zu können“, sagte Ermler bei der Bundesversammlung.


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