Neue GOÄ darf Zahnärzten nicht „übergestülpt“ werden
Beim Deutschen Ärztetag Ende Mai in Leipzig stimmte die Mehrheit der Delegierten einem Entwurf für eine neue GOÄ zu, den die Bundesärztekammer (BÄK) über viele Jahre mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) erarbeitet hatte. In der Zahnärzteschaft stößt der Vorschlag auf ein geteiltes Echo. Mögliche Auswirkungen der GOÄ-Reform auf die GOZ, juristische Risiken sowie Handlungsoptionen für die Zahnärzteschaft erörterten beim Webtalk des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) dessen Bundesvorsitzender Dr. Christian Öttl und Justiziar Michael Lennartz. Die Moderation übernahm Sabine Schmitt, beim FVDZ zuständig für politische Kommunikation.
Lennartz informierte zunächst über den Prozess, der zur Verabschiedung des aktuellen GOÄ-Entwurfs geführt hatte und erläuterte die weiteren Abläufe. Noch handele es sich lediglich um einen Vorschlag. Nachdem BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Entwurf an die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) übergeben hat, sei nun die Bundesregierung am Zug, den Vorschlag zu prüfen und eine Rechtsverordnung zu beschließen. Erst wenn auch der Bundesrat zustimmt, sei die neue GOÄ gültig.
Öttl sieht „gewaltigen Paradigmenwechsel“
„Der Paradigmenwechsel ist gewaltig", erklärte Öttl im Hinblick auf den jetzt vorliegenden Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte. So seien die Leistungen in der neuen Gebührenordnung konkret bepreist. Steigerungen seien nicht oder nur in Abstimmung mit einer gemeinsamen Kommission mit dem PKV-Verband möglich, was eine große Hürde darstelle. Denn schon jetzt gebe es immer wieder Streit um Steigerungssätze. „Ein robuster Einfachsatz kann für die Zahnärzte nicht infrage kommen. Wir bewerten jeden Fall individuell“, stellte er klar. Bei manchen Kostenträgern dürfe der robuste Einfachsatz laut GOÄ-Entwurf sogar unterschritten werden.
„Wir werden verfolgen, was die Politik aus dem Entwurf macht“, sagte Lennartz. Preisvorgaben hätten in diesem System „nichts zu suchen“. Er kritisierte, dass einerseits Bürokratie abgebaut werden solle, aber andererseits neue Strukturen und eine Kommission geschaffen werden sollen. Bei der geplanten gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ, der ärztliche Verbände und der PKV-Verband angehören sollen, sieht er eine „starke Anlehnung an Strukturen der Gesetzlichen Krankenversicherung“.
Öttl erinnerte daran, dass die Gebührensätze für Zahnärzte in der GOZ seit 1988 nicht erhöht wurden. „Es ist wichtig, dass es für Zahnärzte ein Honorarplus gibt“, betonte er. Für Zahnärzte müsse es in Zukunft möglich sein, die Gebührenordnung individuell zu gestalten und zu nutzen. Angesichts der hohen Inflation dürfe die Politik die berechtigten Interessen der Zahnärzte nicht länger ignorieren. Wer die flächendeckende Versorgung aufrechterhalten wolle, müsse Anreize setzen und die wirtschaftlichen Interessen der Zahnärzte berücksichtigen.
„Wir werden uns beim Bundesgesundheitsministerium dafür einsetzen, dass der Paragrafenteil der GOZ so bleibt, wie er ist“, kündigte Öttl an. Es müsse weiterhin möglich sein, individuelle Vereinbarungen mit den Patienten abzuschließen.
Appell an Geschlossenheit der Zahnärzte
Wenn der Entwurf der neuen GOÄ in eine Verordnung gegossen sei, dürfe er nicht den Zahnärzten „übergestülpt“ werden. „Eine GOZ nach dem gleichen Strickmuster wie die neue GOÄ dürfen wir nicht zulassen“, bekräftigte Öttl. Dafür werde sich der FVDZ einsetzen. „Die Geschlossenheit der Zahnärzte wird gefordert sein“, machte er abschließend deutlich.