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Linke wollen Gesetz gegen korrupte Ärzte

sg
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Die Bundestagsfraktion der Linken hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, gesetzliche Maßnahmen gegen Korruption in der Medizin zu beschließen.

Begründet wird die Forderung mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. März 2012. Danach stehe fest, "dass die Bestechung von niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten durch die Pharmaindustrie nach jetziger Gesetzeslage nicht strafbar ist“, so die Antragsteller. Die Bundesregierung habe in einer Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage der Linken zugesagt, etwaige Konsequenzen aus dem BGH-Beschluss sorgfältig zu prüfen. 

Vorteile nur in angemessenem Rahmen gewähren

Die Linken fordern, dass der neue Straftatbestand "sowohl materielle als auch immaterielle Vorteile umfasst.“ Für Tätigkeiten, die "außerhalb der ärztlichen Leistungserbringung am Patienten, wie etwa Fachvorträge oder Gutachten, mit denen Einfluss auf das Leistungsgeschehen im Gesundheitswesen genommen wird, dürfen Vorteile nur in einem angemessenen Rahmen gewährt werden, sodass daraus kein Umgehungstatbestand manifestiert wird.“

Berichtspflichten konkretisieren

Des Weiteren fordert die Fraktion in ihrem Antrag, "die Berichtspflichten in §§ 81a und 197a SGB V dahingehend zu konkretisieren, dass aussagefähige Daten über das Ausmaß der Korruption im Gesundheitswesen erhoben werden“.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Bundesregierung im August 2012 eine Abfrage bei den für die Umsetzung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften zuständigen Institutionen und Verbänden (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer und GKV-Spitzenverband) gestartet habe.

Im Januar 2013 seien dem Gesundheitsausschuss dann viele, aber nicht alle Antworten dieser Institutionen und Verbände in einem nichtöffentlichen Bericht zur Verfügung gestellt worden.

Verstöße öffentlich machen

Nach dem Willen der Linken sollen nun alle Antworten "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, da sie von öffentlichem Interesse sein dürften.“ Insbesondere interessiert die Abgeordneten, wie oft durch die zuständigen Landeskammern berufsrechtliche Verfahren wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung eingeleitet wurden und unter welchen Voraussetzungen es bei einem solchen Verstoß zu einem Widerruf der Approbation kam.

Ferner fragen die Linken, wie oft Vertragsärzten in den vergangenen fünf Jahren wegen korruptiven Verhaltens die Kassenzulassung entzogen wurde.   

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