Long-COVID-Richtlinie veröffentlicht
In der neuen Richtlinie hat der G-BA Anforderungen an die Versorgung definiert und sogenannte Versorgungspfade beschrieben, um sicherzustellen, dass ein Erkrankungsverdacht sorgfältig und strukturiert abgeklärt wird, und dass nach der Diagnose die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Symptome zu lindern und den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.
Hausärzte haben eine Lotsenfunktion
Vorgesehen ist demnach eine ärztliche Ansprechperson, in der Regel werde das eine Hausärztin oder ein Hausarzt sein. Sie übernehme die notwendige spezifische Koordination bei Diagnostik und Therapie. „So werden die bestehenden ambulanten Strukturen und Angebote je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung bedarfsgerecht genutzt und die richtigen Gesundheitsberufe eingebunden“, teilte der G-BA mit.
Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, bis spätestens 31. Dezember 2023 in einer neuen Richtlinie Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte zu beschließen, bei denen der Verdacht auf Long-COVID besteht. Der Ausschuss legt seinen Richtlinienbeschluss nun dem Bundesgesundheitsministerium zur rechtlichen Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung wird die Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft. Anschließend prüft der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) gegebenenfalls angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.