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Diese Lücke im Versicherungsschutz könne jeden Privatpatienten treffen, Wie viele PKV-Mitglieder konkret betroffen sind, blieb aber offen. AOK-Medienservice
sg/dpa
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Todkranke Privatpatienten sind offenbar gegenüber Kassenpatienten benachteiligt: Die Kosten für eine ambulante Palliativversorgung oder für eine stationäre Hospizversorgung werden bei ihnen nicht übernommen.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgungsteams (SAPV) arbeiten mobil und versorgen schwerstkranke Menschen in ihrer vertrauten Umgebung. Nach Darstellung von Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Hospiz Stiftung, übernehmen nur drei von 23 Privatversicherern die Kosten für eine stationäre Hospizversorgung: Betroffen seien 1,4 Millionen von 8,9 Millionen Privatversicherten.

Betroffene bleiben auf den  medizinischen und pflegerischen Kosten sitzen

Keine Versicherung habe SAPV in ihre allgemeine Versicherungsbedingungen aufgenommen. Gesetzlich Versicherte hätten dagegen Anspruch auf diese Leistungen. Bezahlt die Versicherung nicht die kompletten Kosten der speziellen ambulanten Palliativbetreuung, blieben Betroffene auf allen medizinischen und pflegerischen Kosten sitzen.

Diese Lücke im Versicherungsschutz könne jeden Privatpatienten treffen, meinte Brysch. Auf Nachfrage konnte er aber nur Einzelfälle nennen. Offen blieb damit, ob es sich um ein größeres Problem handelt.

sg/dpa
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