Referentenentwurf zur Krankenhausreform liegt vor

Maximal 40 Auto-Minuten bis zur nächsten Klinik

pr
Politik
Eine Vorhaltefinanzierung statt Fallpauschalen und einheitliche Leistungsgruppen sieht der neue Entwurf zur Krankenhausreform vor. Und die nächste Klinik soll innerhalb von 40 Auto-Minuten erreichbar sein.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am Wochenende einen Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zur Ressortabstimmung gebracht. Kernpunkt ist eine neue Vergütungsmethode, bei der ein Teil der bisherigen Fallpauschalen zu einer Vorhaltefinanzierung umgestaltet werden soll. Grundlage dafür sind 65 bundesweit einheitlich definierte Leistungsgruppen.

Die Krankenhäuser sollen 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten von Leistungen erhalten

Mit der Einführung einer Vorhaltevergütung soll die Vorhaltung von Strukturen in Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung gesichert und der Anreiz für die Krankenhäuser gesenkt werden, Fallmengen auszuweiten, heißt es in dem 186 Seiten starken Regelwerk.Im Gegenzug soll es feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik geben. Künftig sollen die Krankenhäuser 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungen erhalten.

Der Referentenentwurf sieht auch vor, dass Stationen der Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie in höchstens 30 Minuten per Auto erreichbar sein sollen. Für die übrigen Leistungsgruppen soll die Fahrzeit maximal 40 Minuten betragen. Berücksichtigt werden soll aber auch die Zahl der Einwohner, die von längeren Fahrzeiten betroffen wären, falls es in ihrer Region keine entsprechenden Leistungen gibt.

Gegenwärtig sei es den Krankenhäusern in Deutschland mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich möglich, alle Leistungen zu erbringen, heißt es in dem Entwurf. Daraus können Qualitätsdefizite resultieren, die eine erhöhte Morbidität in der Bevölkerung, aber auch hohe Kosten im Gesundheitssystem und einen weniger effizienten Personaleinsatz mit sich bringen. Durch eine Konzentration von Leistungen in spezialisierten Kliniken und eine bessere Behandlungsqualität könnten viele Lebensjahre gerettet und Todesfälle vermieden werden, heißt es weiter. Außerdem könne eine engere Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors die Effizienz der Gesundheitsversorgung steigern und dabei helfen, Fachkräfte zielgerichteter einzusetzen.

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen die 65 genauer definierten Leistungsgruppen sein, die einheitliche Qualitätsvorgaben absichern sollen. Dazu dienten die von Nordrhein-Westfalen bereits erarbeiteten Leistungsgruppen als Vorlage, die dort bereits im Krankenhausplan des Landes enthalten sind, heißt es. In einem vierstufigen Verfahren durch Bund und Länder unter Einbindung der medizinischen Fachgesellschaften sowie der Selbstverwaltung sollen bundeseinheitliche Qualitätskriterien für diese Leistungsgruppen festgelegt und weiterentwickelt werden, so der Entwurf.

Von 2026 bis 2035 sollen bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden

Für die Reform soll darüber hinaus ein Transformationsfonds eingerichtet werden, mit dem von 2026 bis 2035 ein Finanzvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden soll. Das Geld dafür soll jeweils zur Hälfte durch die Länder und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und damit aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebracht werden. Durch die Bündelung und Schwerpunktsetzung von Krankenhauskapazitäten sei von einer Effizienz- und Qualitätssteigerung der stationären Versorgung auszugehen.

Den Mehrausgaben stünden ab dem Jahr 2025 Effizienzgewinne beziehungsweise Minderausgaben gegenüber, heißt es ferner in dem Entwurf. Sie ergäben sich aus einer stärker koordinierten und spezialisierten Versorgung sowie einer verbesserten stationären Versorgungsstruktur im Rahmen von Ambulantisierung, Bettenabbau, Spezialisierung, dem Entfallen medizinisch nicht notwendiger stationärer Krankenhausbehandlungen und durch Umwandlung der Krankenhausstandorte in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Im Jahr 2025 entstünden den gesetzlichen Krankenkassen dadurch Minderausgaben von 330 Millionen Euro, diese Minderausgaben stiegen 2026 auf eine Milliarde Euro und nachfolgend jährlich um jeweils eine Milliarde Euro an.

Der Gesetzentwurf soll am 24. April im Kabinett beschlossen werden.

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