MB: Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz
Der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands begründet seine Verfassungsbeschwerde damit, dass das am 10. Juli in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz darstelle. „Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich faktisch gegen eine berufsspezifische gewerkschaftliche Interessenvertretung, wie sie der Marburger Bund verkörpert“, heißt es in einer Mitteilung des MB.
Henke: "Diesen Angriff auf Grundrechte unserer Mitglieder können und wollen wir nicht dulden!"
Die freie Wahl der Gewerkschaft werde durch die Privilegierung der Großgewerkschaften zur Disposition gestellt. Im Tarifeinheitsgesetz komme der unausgesprochene Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, das notstandsfeste Grundrecht der Koalitionsfreiheit einer formlosen Verfassungsänderung zu unterziehen. „Diesen Angriff auf Grundrechte unserer Mitglieder können und wollen wir nicht dulden“, erklärte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke.