Bundesverfassungsgericht prüft Numerus Clausus

Medizinstudium: Urteil wird in zwei Wochen erwartet

nb/pm
Ist der Numerus Clausus zum Medizinstudium verfassungswidrig? Diese Frage wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert. Das Urteil wird für den 19. Dezember erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hat mitgeteilt, dass die Urteilsverkündung in Sachen "Numerus clausus zum Studium der Humanmedizin" für Dienstag, 19. Dezember 2017, 10.00 Uhr geplant ist.

Angestoßen durch die Klage von zwei Studienbewerbern vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 1 BvL 3/14 und 4/14) prüfen die Karlsruher Richter derzeit, ob die Zulassungsbedingungen für das Medizinstudium überhaupt der Verfassung entsprechen: dem Grundrecht auf die freie Wahl des Ausbildungsplatzes und dem Gleichheitsgrundsatz.

Zur mündlichen Verhandlung am 4. Oktober hatte das Bundesverfassungsgericht neben der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund, die die Bewerbungen zentral verwaltet, auch Vertreter der Bundesländer sowie Sprecher der Medizinstudenten und verschiedener Ärzteverbände geladen.

Auf Grundlage der mündlichen Verhandlung wird der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nun am 19. Dezember in Karlsruhe sein Urteil verkünden.

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