Mehr Qualität und Transparenz im Gutachterwesen
Dazu werden die bislang nach Primär- und Ersatzkassen getrennten Vereinbarungen zur zahnmedizinischen Begutachtung zusammengeführt.
Mehr Transparenz und Akzeptanz
Für Patienten bedeutet die Neuordnung deutlich mehr Transparenz und Sicherheit bei zahnmedizinischen Gutachten. Denn sie haben infolge des Patientenrechtegesetzes spätestens nach vier Wochen Klarheit über die Ansprüche, die ihnen im Rahmen der GKV zustehen.
Mehr Qualität
Mit der Angleichung wird auch die Qualität der Begutachtung weiter ausgebaut. Unter anderem können nun auch Krankenkassen Vertragszahnärzte als Gutachter vorschlagen. Die Berufung erfolgt wie bisher einvernehmlich von den KZVen und den Kassen.
Weniger Bürokratie
Zum Zeitpunkt der Bestellung müssen die Gutachter mindestens vier Jahre ununterbrochen als Vertragszahnärzte zugelassen sein sowie entsprechende Berufserfahrung und Fortbildungen nachweisen. Jeder neu bestellte Gutachter wird zudem im ersten Jahr fachlich von den KZVen begleitet. Da die rechtlichen Grundlagen in einer klar strukturierten Vereinbarung zusammengefasst sind, ist das neue Regelwerk für die Gutachter einfacher zu handhaben.
Eine flächendeckende und rechtssichere Systematik
„Bisher gab es im vertragszahnärztlichen Gutachterwesen je nach Kassenart unterschiedliche Regelungen. Mit der Angleichung haben wir nun eine flächendeckende und rechtssichere Systematik im gesamten GKV-System. Jeder Patient, egal bei welcher Kasse er versichert ist, hat den gleichen verbrieften Anspruch. Die Angleichung trägt dazu bei, dass die Qualität, die Transparenz und die Akzeptanz des im Gesundheitswesen einzigartigen vertragszahnärztlichen Gutachterverfahrens weiter erhöht werden", erläutert der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer die zentralen Vorteile der Harmonisierung. "Unser nächstes Ziel ist daher, die restlichen, noch unterschiedlichen Regelungen in den Bundesmantelverträgen anzugleichen.“