Mehr Transparenz in Sachen Patientenakte
Die Delegierten des Deutschen Ärztetags haben ihre Berufsordnung geändert. So müssen Ärzte künftig Patienten auf deren Verlangen Einsicht in die Dokumentation ihrer Behandlung gewähren. Bislang konnten Mediziner laut der Verordnung ihren Patienten diejenigen Teile der Akte vorenthalten, in denen sie ihre subjektiven Eindrücke notiert hatten.
Mit der Novellierung setzen die Mediziner den 2013 geänderten Paragraf 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um, der ihnen unter anderem vorschreibt, Patienten auf deren Verlangen unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu gewähren. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dem "erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte des Arztes oder Dritter entgegenstehen", heißt es nun im Paragraf 10 Absatz 2.
"Das ist wie wenn die Taxifahrer beschließen, künftig auf der Straße rechts zu fahren!"
Die Änderung hatte sich aus dem Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 ergeben. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem skurrilen Beschluss. Es bedürfe "dieses Gnadenerweises durch die Ärzteschaft" nicht, das deutsche Recht regle die Situation ohnehin. "Das ist, wie wenn die Taxifahrer beschließen, künftig auf der Straße rechts zu fahren - obwohl in Deutschland bereits ein Rechtsfahrgebot existiert."
Mit dem seit Februar 2013 geltenden „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ sollen transparente Regelungen geschaffen werden und Patienten wie auch Behandelnden, also auch Ärztinnen und Ärzten, die nötige Rechtssicherheit geben.