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BZÄK erhebt Praxisdaten zu SARS-CoV-2

Meldemöglichkeit einer Infektion von Zahnarzt und Team

Damit Infektionsfälle zuverlässig erfasst und valide in Relation mit denen der Gesamtbevölkerung gebracht werden können, hat die BZÄK ein Meldeverfahren für Zahnarztpraxen entwickelt. Adobe Stock_Talaj
ck/LL
Praxis
COVID-19-Pandemie
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Bislang weisen vorliegende Daten auf geringe Infektionsrisiken mit SARS-CoV-2 bei zahnärztlichen Behandlungen hin. Um eine realistische Einschätzung zu erhalten, bietet die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) betroffenen Praxen eine Meldemöglichkeit.

Ziel ist es, eine möglichst reale Einschätzung zu gewinnen, wie stark Zahnärzte und ihre Teams auch im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung von der Sars-CoV-2 Infektion betroffen sind - und ob sich die Arbeitsschutzmaßnahmen und Hygieneregeln im zahnärztlichen Bereich als wirksam erwiesen haben.

Bislang deuten internationale Daten zwar nur auf ein geringes Risiko hin, sich im Rahmen von zahnärztlichen Behandlungen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Dennoch wurden in der Öffentlichkeit, aus dem Berufsstand selbst, aber auch von zahnärztlichen Mitarbeitern  entsprechende Befürchtungen und Ängste geäußert, die teilweise bereits zu der politischen Entscheidung führten, die zahnärztliche Versorgung nur noch in Notfällen zuzulassen. Auch deshalb will die BZÄK valide Daten erheben. Spezifische Daten aus den Gesundheitsämtern liegen nicht vor.

ck/LL

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