Neue Corona-Regeln für Dezember

Merkel: „Lockerungen sind nicht verantwortbar“

silv
Gestern ein neuerlicher Corona-Gipfel, heute eine Regierungserklärung – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat alle Hände voll zu tun, den Bürgern die verlängerten Teil-Lockdown-Maßnahmen zu erklären. Jetzt steht fest, wie Weihnachten und Silvester gefeiert werden dürfen.

Gerade jetzt, wo wir an Weihnachten und den kommenden Jahreswechsel denken, wünsche ich uns allen, dass wir mehr denn je füreinander einstehen“, sagte Merkel heute in ihrer Regierungserklärung. „Der Winter wird schwer, aber er wird enden. Wir haben ohne Zweifel noch einmal schwierige Monate vor uns." Man dürfe die Menschen nicht in falscher Sicherheit wiegen.

„Es ist nicht auszudenken, wo wir heute stünden, wenn wir vor vier Wochen, als es buchstäblich 5 vor 12 war, nicht zu dieser nationalen Kraftanstrengung bereit und in der Lage gewesen wären“, sagte Merkel. Die Kontakte seien durch die seit Anfang November bundesweit geltenden Maßnahmen um etwa 40 Prozent zurückgegangen, das dramatische exponentielle Wachstum der Infektionszahlen habe gestoppt werden können, betonte Merkel.

Merkel macht keine Hoffnung auf Lockerungen

Hoffnungen auf Lockerungen machte sie angesichts der aktuellen Infektionszahlen keine. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet aktuell 22.268 Corona-Neuinfektionen in Deutschland, das sind in etwa so viele wie vor einer Woche. Für Donnerstag wurden bundesweit 389 Tote gemeldet, die an oder in Verbindung mit Corona starben. Die Sieben-Tage-Inzidenz hatte das RKI am Mittwoch mit 139,6 angegeben.

Angesichts dieser Lage sind Lockerungen aus Merkels Sicht „nicht verantwortbar“. Die erhoffte und „dringend notwendige“ Trendumkehr bei den Neuinfektionen sei noch nicht erreicht, das Ziel auf eine Inzidenz unter 50 zu kommen, weit entfernt. Nach den gestrigen Bund-Länder-Verhandlungen hielt Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) fest, dass man „ohne Kontroversen, ohne Streit“ zwischen Ländern und dem Bund zusammengearbeitet habe.

Die neuen Regeln

Die neuen Regeln

  • Ab 1. Dezember werden private Treffen mit Freunden, Bekannten und Verwandten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt – jedoch auf maximal fünf Personen (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen) – beschränkt.

  • Weihnachten: Die Weihnachtstage sind mit Blick auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gesondert zu betrachten. Deshalb können die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis längstens 1. Januar 2021 wie folgt erweitert werden: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

  • Silvester: Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.

  • Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel sowie an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten. Und an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden. 

  • Gastronomie: Die Gastronomie bleibt zunächst weiterhin geschlossen und Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

  • Einkaufen: Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.  Generell gilt, dass sich in einer Einrichtung a) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche, b) mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befindet. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

  • Sondermöglichkeiten für die Länder: Um auf besondere regionale Situationen angemessen reagieren zu können, haben Länder bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen in sieben aufeinander folgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz der Inzidenz die Möglichkeit, hiervon abzuweichen. Dies gilt, sofern andere relevante Indikatoren, wie zum Beispiel die Auslastung der Intensivkapazitäten und die Handlungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdiensts dem nicht entgegenstehen.     Bund und Länder werden im Zuge der konkreten Umsetzung der Maßnahmen in Verordnungen jeweils die aktuelle Entwicklung bewerten.

  • Schulen und Kitas: Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte etc.) und Schulen bleiben geöffnet. 

  • Finanzielle Hilfen: Die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird fortgeführt.

  • Weiterhin ist wichtig: Alle nicht notwendigen Kontakte sind unbedingt zu vermeiden und dort, wo Begegnungen stattfinden, die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) stets einzuhalten.

  • Wer zu Hause bleiben kann, solle dies tun und auf Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem in Hinblick auf die Skisaison verzichten.

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