Mindestlohn steigt um 34 Cent
Für die vier Millionen Beschäftigten des Niedriglohnsektors soll es ab Januar mehr Geld geben. Die Lohnuntergrenze steigt Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Dienstag in Berlin fest. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles kündigte bereits an, der Empfehlung zu folgen. Sie werde das Votum der Kommission der Bundesregierung vorlegen.
Bei der Entscheidung über die Mindestlohnhöhe orientiert sich die Kommission am Tarifindex – der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns seit Inkrafttreten des Mindestlohns 2015. In den Index, den das Statistische Bundesamt ermittelt, fließen rund 500 Tarifverträge ein. In den vergangenen eineinhalb Jahren waren die Löhne und Gehälter um durchschnittlich 3,2 Prozent gestiegen. Das hätte eine Erhöhung auf 8,77 Euro bedeutet.
Strittig war zwischen dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager bis zuletzt, ob auch die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie in der Metall- und Elektrobranche berücksichtigt werden sollten. Am Ende entschied man sich dafür, zumindest die Abschlüsse des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen.
Der bundesweite Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und gilt für etwa vier Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors.