Ab jetzt gelten elektronische Verschreibungen in einem anderen EU-Land

Mit dem E-Rezept von Finnland nach Estland

pr/pm
Patienten in der EU können ab jetzt digitale Rezepte aus dem Heimatland in einem anderen EU-Land einlösen. Damit betritt die EU-Kommission Neuland. Den Anfang machen finnische Patienten. Sie können in Apotheken in Estland Arzneimittel erhalten, die ihnen von ihrem Arzt in Finnland elektronisch verschrieben wurden.

Die jetzt gestartete Initiative gilt für alle elektronischen Verschreibungen aus Finnland und für estnische Apotheken, die eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben.

Neu ist, dass die teilnehmenden Apotheken im Aufenthaltsland die elektronischen Verschreibungen über eine digitale E-Health-Diensteinfrastruktur einsehen können. Die Patienten müssen keine schriftliche Verschreibung vorlegen.

Wie viele Patienten und Bürger die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Einlösung von E-Rezepten nutzen, bleibt noch abzuwarten.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt:

"Wir müssen es den Menschen so einfach wie möglich machen, eine Behandlung oder Arzneimittel zu erhalten, wenn sie sich im EU-Ausland aufhalten. Der nächste Schritt wird darin bestehen, den Zugang der Patienten zu ihren eigenen Gesundheitsdaten zu vereinfachen, indem wir ein gemeinsames Format für den Austausch elektronischer Patientenakten zwischen den Mitgliedstaaten der EU entwickeln."

Die EU-Kommission versteht ihre Initiative als Strategie für digitale Gesundheitsversorgung und Pflege. Die Kommission will die Mitwirkung von Patienten verbessern, indem diese einen Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten. Außerdem soll die Kontinuität der Versorgung gewährleistet werden.

Das E-Health-Netz (freiwilliges Netz von E-Health-Behörden in der EU) hatte das Projekt zuvor genehmigt. Grundlage für das Projekt ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 (2011/24/EG), die die Kontinuität der Behandlung von Patienten über die Grenzen hinweg sicherstellt. Die Richtlinie räumt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel auszutauschen.

Mariya Gabriel, für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin:

Mariya Gabriel, für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin:

Das Netz hat im November grünes Licht für den - jetzt gestarteten - Austausch elektronischer Verschreibungen zwischen Finnland und Estland sowie für einen künftigen Austausch von Patientenkurzakten zwischen Tschechien und Luxemburg gegeben.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

Folgende grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen sollen nun schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden:

  • Die elektronische Verschreibung und elektronische Verabreichung soll es allen EU-Bürgern ermöglichen, ihre Arzneimittel in einer Apotheke in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erhalten. Ihre Verschreibungen werden elektronisch aus ihrem Wohnsitzland in ihr Reiseland übertragen. Das Wohnsitzland wird dann darüber informiert, dass das Arzneimittel im besuchten Land abgeholt wurde.

  • Patientenkurzakten sollen Hintergrundinformationen liefern über wichtige Gesundheitsaspekte wie Allergien, derzeitige Medikation, Vorerkrankungen oder Operationen. Sie werden bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung einer umfassenderen europäischen Patientenakte. Dazu wird die Kommission in Kürze eine Empfehlung zum Format für den Austausch der europäischen elektronischen Patientenakte vorlegen. Wie die Kommission betont, werden bei der Initiative Datenschutzvorschriften strikt befolgt und die Patienten müssen ihre Einwilligung erteilen, bevor diese Dienste genutzt werden können.

22 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sind an der digitalen E-Health-Diensteinfrastruktur beteiligt und werden voraussichtlich ab Ende 2021 elektronische Verschreibungen und Patientenkurzakten austauschen. Zehn Mitgliedstaaten (Finnland, Estland, Tschechien, Luxemburg, Portugal, Kroatien, Malta, Zypern, Griechenland und Belgien) beginnen möglicherweise bereits Ende 2019 mit diesem Austausch.

In Deutschland ist vorgesehen, dass Versicherte bis 2012 eine Patientenakte nutzen können. Grundlage ist § 291a SGB V. Dort sind auch Dienste wie das E-Rezept vorgesehen. Ende letzten Jahres hatte die gematik dazu ihr Konzept vorgelegt.

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