Mitteilungspflicht bei häuslicher Gewalt entfällt
Seit Anfang April gilt die Neuregelung, wonach laut § 294a SGB V die ärztliche Mitteilungspflicht an Kassen entfällt beziehungsweise an die Einwilligung der Patienten gebunden ist.
Artikel nicht gefunden id_extern: typo3-import-article-990
<interactive-element xmlns:ns3="http://www.w3.org/1999/xlink" ns3:href="censhare:///service/assets/asset/id/" ns3:role="censhare:///service/masterdata/asset_rel_typedef;key=actual."/>
Statt „Ich muss Ihre Krankenkasse informieren, dass diese Verletzungen von Ihrem Ehemann verursacht wurden“ gilt uneingeschränkt: „Ich unterliege der Schweigepflicht. Ohne Ihr Einverständnis werde ich niemanden darüber informieren, von wem Sie verletzt wurden. Sie können offen mit mir sprechen“.
Der Schutz der Schweigepflicht gilt als entscheidend für eine gelingende Intervention bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für die adäquate gesundheitliche Versorgung und Unterstützung der Betroffenen.
Gefordert hatten die Abschaffung unter anderem die Gesundheitsministerkonferenz, der Deutsche Ärztetag, der Berufsverband der Frauenärzte, der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), Terre des Femmes e.V., Weibernetz e.V. und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: Gesundheitsfachkräfte und Betroffene würden nun an Sicherheit und Klarheit gewinnen.
Karin Bergdoll vom AKF erklärt: „Die neue Regelung stärkt das informelle Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen. Gewalterfahrungen gehen mit Ohnmachtsgefühlen und Fremdbestimmung einher. Die Kontrolle wieder zu erhalten über das, was geschieht, ist von hoher Bedeutung für die Bewältigung der erfahrenen Gewalt. Ärztinnen und Therapeutinnen können dazu - nun endlich auch rechtlich abgesichert - wesentlich beitragen.“
Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe ergänzt: „Wir möchten betonen, dass die Mitteilungspflicht wirklich bei allen gesundheitlichen Schäden, die Folge von sexueller, körperlicher und emotionaler Gewalt sind, aufgehoben worden ist. Gerade die psychischen Misshandlungen werden in ihrem Ausmaß und ihren massiven Auswirkungen für die Betroffenen oft unterschätzt.“