Mundschutz nur im Notfall doppelt tragen
130 Infizierte sind inzwischen in Deutschland bestätigt (Stand 2. März), gestern Abend hat das Virus mit einem ersten Fall die Hauptstadt erreicht. Die Nachfrage bei Mundschutz steigt, Lieferengpässe werden wahrscheinlicher - sowohl für Artikel im Gesundheitswesen als auch für den privaten Gebrauch.
Im niedergelassenen Bereich steht laut RKI bei der allgemeinen Behandlung von Patienten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen die Nutzung von Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowohl durch den Patienten als auch durch das bei der nicht-invasiven Anamnese anwesende medizinische Personal im Vordergrund.
Bei COVID-19-Verdachtsfällen sei zusätzlich zu beachten, dass die Verwendung von MNS nur in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand des Patienten, wenn er eine nicht-invasive Untersuchung zulässt, erfolgt. Ansonsten seien Filtering Face Piece (FFP)-Masken einzusetzen.
Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig
Die Möglichkeit der Wiederverwendung unter bestimmten Voraussetzungen während einer Schicht sei bei FFP-Masken und MNS gleichermaßen gegeben, teilt das RKI mit. Das Institut empfiehlt einen Ressourcen-schonenden Umgang, weist in dem Zusammenhang aber gleichzeitig auf die erhöhte Kontaminationsgefahr hin.
Dabei sei die Außenseite der gebrauchten Maske potenziell erregerhaltig - beim erneuten Aufsetzen müsse eine Kontamination des Trägers insbesondere im Bereich Gesicht (Nase, Mund, Augen) vermieden werden, informiert das RKI. Daher sei es wichtig, das Personal in die besonderen Maßnahmen zur Weiterverwendung gebrauchter Masken zu unterweisen und jene an einen entsprechenden Ort gut erkennbar aufzuhängen. Insbesondere sei darauf zu achten, dass
"das Absetzen der Maske, des MNS so zu erfolgen hat, dass hierdurch eine Kontamination der Maske/des MNS (vor allem der Innenseite) bzw. eine Kontamination des Gesichtes verhindert wird, z.B. durch eine vorherige Handschuhdesinfektion oder ein entsprechendes Handschuhmanagement (z.B. Mehrfachhandschuhe)
nach dem Absetzen der Maske/des MNS diese im Schleusenraum vor dem Patientenzimmer trocken an der Luft aufbewahrt (nicht in geschlossenen Behältern!) und zwischengelagert werden sollte, sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden
die Handschuhe anschließend fachgerecht zu entsorgen und die Hände zu desinfizieren sind
die gebrauchte Maske, der gebrauchte MNS eindeutig einer Person zuzuordnen ist, um ein Tragen durch andere Personenauszuschließen (z.B. Markieren der Masken (am Halteband)/ der Haken im Schleusenraum)
benutzte FFP Masken und MNS nichtmit Desinfektionsmittel zu Reinigen oder zu Desinfizieren sind, da dies die Funktionalität der Maske negativ beeinflussen kann.
beim erneuten Anziehen des MNS/der Maske darauf zu achten ist, dass eine Verschleppung der Erreger von der kontaminierten Außenfläche (bei Bakterien ggf. könnte sogar eine Vermehrung stattgefunden haben) auf die Innenfläche verhindert wird. Das Berühren der Innenseite des Filtervlieses daher zu vermeiden ist.
beim erneuten Aufsetzen saubere Handschuhe zu tragen sind, auf den richtigen Sitz "auch" der gebrauchten Maske zu achten ist und die Handschuhe vor Betreten des Patientenzimmers zu entsorgen sind
Masken und MNS deren Innenfläche durch Fehler bei der Handhabung möglicherweise (Verdachtsfall) mit Erreger kontaminiert wurden, aus präventiver Sicht sofort fachgerecht zu entsorgen sind
der Ort, an dem die Zwischenlagerung erfolgte, unmittelbar nach Entnahme der Maske/des MNS sachgerecht zu desinfizieren ist."
Diese Maßnahmen seien "daher ausdrücklich nur auf offiziell ausgerufene Notfallsituationen anzuwenden, wenn FFP-Masken und oder MNS nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen und nur die Möglichkeit besteht auf bereits benutzte Masken zurückzugreifen“, heißt es in einem Merkblatt des Instituts .