Neue AU-Formulare ab 2016
Das neue Formular für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) kann ab Dezember bestellt werden. Die alten Vordrucke sind ab 1. Januar 2016 ungültig. Der sogenannte Auszahlschein zum Bezug des Krankengeldes von der Krankenkasse entfällt, er wird in die klassische AU-Bescheinigung integriert, sodass es nur noch ein Formular gibt.
Auf dem angepassten Formular 1 wird dann die AU sowohl während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber als auch während der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse bescheinigt. Das Formular ist für alle Krankenkassen einheitlich und kann am Computer ausgefüllt oder auch per Blankoformularbedruckung erstellt werden.
Praxissoftware aktualisieren
Die neuen Formulare sind ab Januar in die Praxissoftware integriert und werden mit dem Quartals-Update der Softwarehäuser bereitgestellt. Ärzte sollten das entsprechende Update für das erste Quartal 2016 möglichst vor dem ersten Praxistag im neuen Jahr installieren.
Neu ist außerdem, dass Patienten künftig einen Durchschlag der AU-Bescheinigung erhalten - mit einem Hinweis, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist.