Neue Struktur: LAGZ Rheinland-Pfalz e.V.
Mit der Verabschiedung einer neuen Satzung hat die Mitgliederversammlung der LAGZ den Weg für die Vereinsgründung frei gemacht. Der Status eines eingetragenen Vereins gebe der LAGZ eine zukunftsfeste Struktur, indem er Rechtsklarheit und Haftungssicherheit schaffe, erklärt Dr. Helmut Stein, Vorsitzender der LAGZ, dazu. Die Neuorganisation berücksichtige die gestiegene organisatorische und finanzielle Verantwortung der Organisation.
Erweitertes Tätigkeitsspektrum und wachsender Haushalt
Seit ihrer Gründung 1984 hat sich das Aufgabenfeld der LAGZ stark erweitert. Die Präventionsprogramme erstrecken sich inzwischen flächendeckend auf Krabbelgruppen, Kindertagesstätten und Grundschulen. Hinzu kommt die Prophylaxearbeit in Förderschulen sowie die Schulung von Hebammen, Tageseltern und Erzieherinnen.
Der Gesamthaushalt der LAGZ beläuft sich heute auf über drei Millionen Euro. Das Geld fließt zu 95 Prozent in die Prophylaxearbeit. Zudem hat eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen seit den 80er Jahren den rechtlichen Rahmen der LAGZ neu gesteckt und haftungsrechtliche Fragen aufgeworfen, die durch die Vereinsgründung jetzt geklärt sind. Das Kerngeschäft der LAGZ ändert sich durch die neue Rechtsform nicht.
Die Landesarbeitsgemeinschaften Jugendzahnpflege in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Saarland, Sachsen sowie in Schleswig-Holstein sind bereits als Vereine aufgestellt.