Neue ZFA-Azubis kriegen in Berlin mehr Geld
Wie die Kammer mitteilt, gelten die Vergütungsempfehlungen für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Dezember 2022 mit Auszubildenden abgeschlossen werden, deren Ausbildung ab dem 1. Februar 2023 beginnt:
1. Ausbildungsjahr monatlich 920 Euro (zuvor 865 Euro)
2. Ausbildungsjahr monatlich 995 Euro (zuvor 890 Euro)
3. Ausbildungsjahr monatlich 1.075 Euro (zuvor 980 Euro)
Die kammerseitigen Empfehlungen für die ZFA-Ausbildungsvergütung sind verbindlich, das heißt, sie dürfen um maximal 20 Prozent unterschritten werden. Die Gehaltsempfehlung darf jederzeit und ohne obere Begrenzung überschritten werden; dies obliegt der ausbildenden Zahnarztpraxis.
kammerseitige Empfehlungen sind verbindlich
„Qualifiziertes und motiviertes Praxispersonal ist für eine erfolgreiche und reibungslos funktionierende Praxis elementar", betont Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin. "Leider herrscht auch in Berlin momentan ein akuter Fachkräftemangel. Mit diesem Beschluss sowie zahlreichen laufenden Aktivitäten wie dem Engagement auf Ausbildungsmessen oder der Weiterentwicklung unserer ZFA-Kampagne möchten wir die Berliner Kolleginnen und Kollegen unterstützen und viele junge Menschen dauerhaft für den ZFA-Beruf begeistern."
Der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) bewertet diesen Schritt sehr positiv. "Allerdings sieht der Kammerbeschluss vor, dass diese erst für Auszubildende gelten, die im Februar 2023 mit der Ausbildung beginnen", schränkt VmF-Präsidentin Hannelore König ein. Es wäre ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung, wenn die Arbeitgeber auch bei den bestehenden Ausbildungsverträgen die Vergütungen gleichermaßen anheben.