Neuer EBM kann am 1. April 2020 in Kraft treten
Wie die KBV gegenüber den zm bestätigte, kann der neue EBM damit am 1. April 2020 in Kraft treten. Die Reform basiert auf der gesetzlichen Vorgabe, ohne zusätzliche finanzielle Mittel die sprechende Medizin aufzuwerten. Man sei froh, die jahrelangen Reformbemühungen nun angeschlossen zu haben, und dies „ohne übermäßigen Verwerfungen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einer Videobotschaft. „Das muss man als kleinen Erfolg werten."
Unbefriedigend bleibt für die KBV die Punktsummenneutralität
Unbefriedigend bleibe die ehemals vereinbarte Punktsummenneutralität, schränkte Gassen ein. Zudem sei problematisch, dass man ohne frisches Geld Umverteilungen vornehmen musste. Dennoch sei es gelungen, das gesetzliche Diktum umzusetzen und die sprechende Medizin in der Honorierung besser abzubilden.
Insgesamt gesehen gehe dies zwar „ein bisschen“ zulasten der technischen Fächer. Dies sei aber beherrschbar. Ohnehin werde sich die Aktualisierung auf das Honorar der meisten Vertragsärzte kaum auswirken, so Gassen.
Ausgeklammert blieben bislang die Themen Hausbesuche, ambulante Operationen und Sachkostenpauschale. Dem werde man sich in neuen Verhandlungen gleich nächstes Jahr widmen, kündigte Gassen an.
Dies seien Bereiche, in denen aus Versorgungssicht Änderungen notwendig seien, die aber nicht unter dem Diktat einer Punktsummenneutralität zu erreichen seien. Auch beim kalkulatorischen Arztlohn gebe es erheblichen Nachholbedarf. „Auftrag erledigt, jetzt geht es weiter,“ heißt es von der KBV.
Die Reform geht zurück auf einen Beschluss des Bewertungsausschusses von 2012. Sie stand unter der gesetzlichen Vorgabe, die sprechende Medizin aufzuwerten, ohne das Gesamtbudget zu belasten. Eigentlich sollte die Reform bereits zum Januar 2020 wirksam werden. KBV und Krankenkassen konnten sich aber nicht vorher einigen.