EU-Kommission genehmigt Impfstoff

Neuer Impfstoff soll Säuglinge vor RSV-Infektionen schützen

pr
Die EU-Kommission hat einen ersten Impfstoff genehmigt, der Säuglinge vor RSV-Infektionen schützen soll. Die Impfung soll die Immunreaktion bei Kleinkindern, aber auch bei älteren Erwachsenen stärken.

Die Europäische Kommission hat den Impfstoff Abrysvo zugelassen. Abrysvo ist der erste Impfstoff zum Schutz von Säuglingen bis zum Alter von sechs Monaten und von älteren Erwachsenen vor Erkrankungen der unteren Atemwege, die durch das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) verursacht werden.

Es handelt sich um den ersten in der EU zugelassene RSV-Impfstoff, der nicht nur ältere Menschen, sondern auch Kleinkinder bereits ab der Geburt schützt, teilt die Kommission mit. Im Hinblick auf die bevorstehende Herbst- und Wintersaison könne der Impfstoff dazu beitragen, schwerwiegende RSV-Folgen für einige der schwächsten Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. Die Mitgliedsstaaten können den Impfstoff im Rahmen ihrer nationalen Impfkampagnen einsetzen.

Die RSV-Infektionen in der EU nahmen demnach im letzten Winter zugenommen, deshalb sei diese Art von Impfstoffen besonders wichtig. Der nun EU-weit zugelassene Impfstoff solle dazu beitragen, die Immunreaktion gegen das Virus zu stärken.

RSV ist ein weit verbreitetes Atemwegsvirus und verursacht in der Regel leichte, erkältungsähnliche Symptome. Die meisten Menschen erholen sich innerhalb von ein bis zwei Wochen, aber RSV kann bei gefährdeten Menschen - dazu gehören auch ältere Erwachsene und Menschen mit Lungen- oder Herzkrankheiten und Diabetes - schwerwiegend sein, so die Kommission. Die Zulassung sei nach einer strengen Bewertung im Rahmen des beschleunigten Bewertungsverfahrens der Europäischen Arzneimittelagentur EMA erfolgt.

Neue Informationen zur Corona-Impfung

Unterdessen gab die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auch neue Informationen zur Impfung gegen COVID-19 bekannt. Die an die Corona-Variante BA.4-5 angepassten Comirnaty-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer können nun auch bei bisher noch nicht beziehungsweise unvollständig grundimmunisierten Personen der betreffenden Altersgruppen angewendet werden. Die KBV verwies darauf, dass die Zulassung mit einem Beschluss der EU-Kommission entsprechend erweitert wurde und bezieht sich dabei auf Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

Bisher sind die beiden COVID-19-Impfstoffe Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (5/5 Mikrogramm) für Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (15/15 Mikrogramm) für Personen ab zwölf Jahren nur für Auffrischungsimpfungen zugelassen. Nun sind die beiden Vakzine unabhängig vom bisherigen Impfstatus zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung von COVID-19 durch SARS-CoV-2 einsetzbar. Die Anwendung der an die Variante BA.4-5 angepassten Impfstoffprodukte sollte laut KBV in Übereinstimmung mit den offiziellen Empfehlungen erfolgen.

Nach den aktuellen Empfehlungen der Ständige Impfkommission (STIKO) ist unter anderem allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 angeraten, die aus drei Antigenkontakten besteht. Zudem werden für Risikogruppen weitere Auffrischungsimpfungen empfohlen. Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung) empfohlen.

Die KBV teilt mit, dass voraussichtlich noch im September neue Impfstoffe zur Verfügung stehen sollen, die an die derzeit vorherrschenden XBB-Corona-Varianten angepasst sind. Der genaue Zeitpunkt stehe noch nicht fest.

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